Seit Januar 2005 ist es von Gesetzes wegen möglich, innovative landwirtschaftliche Projekte finanziell zu unterstützen. Im Jahr 2015 wurde besagter Paragraf bestätigt, respektive aktualisiert. Trotzdem hat es noch einmal sechs Jahre gedauert, bis die Innovationsförderung im Kanton Schwyz aus ihrem Dornröschenschlaf geholt wurde.
Beat Gügler vom Amt für Landwirtschaft, Abteilung Beratung und Weiterbildung, weiss Bescheid: «Wir versuchen, den Fonds wieder zu beleben, und haben Ende 2021 begonnen, ihn bekannter zu machen.» Aktuell sei man aber noch in einer Art Findungsphase.
Projekt muss neu sein
Entsprechend wurden bisher erst etwa eine Handvoll Gesuche eingereicht – und nur zwei bewilligt. «Viele Ideen sind gut aber eben nicht innovativ», klärt Gügler auf. Und die Kriterien (siehe Box) müssen erfüllt werden. «Ein Projekt, das unterstützt wird, muss neu sein, muss Mehrumsatz generieren und darf nicht etwas Bestehendes verdrängen.»
Der Bau eines Hofladens oder einer Alpkäserei reiche da nicht aus. Auch das Halten einer speziellenTierrasse oder eine Einrichtung, um Wasser auf Alpen zu desinfizieren, reicht nicht. Gügler weiss, dass es die absolute Neuigkeit selten gibt. «Aber wir sind daran, Erfahrungen zu sammeln und bereit, in Zukunft die Kriterien anzupassen, wo nötig.»