Der Bundesrat hat beschlossen, dass für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet haben, auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft wird. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sei daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit sei, werde das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen seien.
Viele Betriebe haben nebst KAE auch andere finanzielle Hilfen (wie beispielsweise Covid-Kredite oder Härtefallgelder) erhalten. Es sei möglich, dass durch Nachzahlungen bei KAE Ansprüche bei anderen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen reduziert würden, heisst. Das könnte unter Umständen zu Rückforderungen führen. Betroffene Betriebe sollen sich diesbezüglich bei den jeweils zuständigen Ämtern informieren.