Ausländer haben oft eine emotionale und tiefe Bindung zur Heimatgemeinde, in der die Familie unter Umständen bereits seit Generationen lebt. Mit der Erlangung des Schweizer Bürgerrechts wird diese Bindung zusätzlich vertieft. Die hohen Kosten und der Einbürgerungsprozess als solches hindern im Kanton Schwyz viele daran, diesen Schritt in Betracht zu ziehen.
In anderen Kantonen ist das Verfahren einfacher und günstiger
Die Tatsache, dass die Kosten in anderen Kantonen tiefer sind und das Verfahren einfacher ist, veranlasste die drei SP-Kantonsräte Jonathan Prelicz (Goldau), Carmen Muffler (Freienbach) und Thomas Büeler (Lachen), eine Motion einzureichen. «Falls sich eine Person mit ausländischem Pass dazu entschieden hat, das Bürgerrecht einer Schwyzer Gemeinde zu erlangen, muss diese die nahezu identischen Prozeduren durchlaufen wie inländische Personen, die sich neu in einer Schwyzer Gemeinde einbürgern lassen wollen», schreiben die Motionäre. Aus ihrer Sicht ist eine Verfahrensanpassung angezeigt. Dies auch als Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber den Persönlichkeiten, die sich teils seit langer Zeit für ihre Gemeinden und Regionen einsetzen. Die Aufwände für die Einbürgerung sollen mit einer verhältnismässigen Kanzleigebühr abgegolten werden. «Aus genannten Gründen sollen die entsprechenden Paragrafen im Gesetz und der dazugehörigen Verordnung angepasst werden.» Dabei soll eine einfachere und günstigere Einbürgerung ermöglicht werden, indem ein minimaler administrativer und finanzieller Aufwand im Fokus steht.