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Kanton
09.03.2022

Für ein bürgerfreundlicheres Amtsblatt

Das Amtsblatt des Kantons Schwyz soll künftig nur noch online erscheinen – und zwar nicht mehr als PDF, sondern in einer bürgerfreundlichen Onlineversion mit Suchfunktion.
Das Amtsblatt des Kantons Schwyz soll künftig nur noch online erscheinen – und zwar nicht mehr als PDF, sondern in einer bürgerfreundlichen Onlineversion mit Suchfunktion. Bild: Franziska Kohler
Das Amtsblatt soll künftig nur noch in rein elektronischer Form publiziert werden. Mittels Motion fordern zehn FDP-Kantonsräte den Regierungsrat auf, die dafür nötige rechtliche Grundlage zu schaffen.

Das Amtsblatt, das offizielle Publikationsorgan des Kantons Schwyz für behördliche Bekanntmachungen, erscheint wöchentlich – in der Regel freitags – in gedruckter Form. Zusätzlich wird das Amtsblatt in elektronischer Form auf www.sz.ch publiziert. Aus Datenschutzgründen werden jedoch nur die Ausgaben der letzten drei Monate aufgeschaltet. Ältere Ausgaben müssen bestellt werden.

Motion für mehr Bürgerfreundlichkeit

Dass zudem keine nutzerfreundliche Suchfunktion angeboten wird, stösst FDP-Kantonsrat René Baggenstos (Ingenbohl-Brunnen) sauer auf. Zusammen mit neun weiteren FDP-Kantonsräten wendet er sich deshalb mittels Motion an die Regierung. Andere Kantone, Städte und Gemeinden würden deren Amtsblätter deutlich bürgerfreundlicher handhaben, monieren die Unterzeichnenden. Einige publizieren diese nur noch in elektronischer Form, ausgestattet mit einer Suchfunktion. Andere unterhalten ein etwas aufwendigeres Verfahren, in welchem das Amtsblatt mit Suchfunktionen ausgestattet elektronisch veröffentlicht sowie in gedruckter Form zur Verfügung gestellt wird. «Dritte wie beispielsweise der Kanton Thurgau veröffentlichen das Amtsblatt wie derKanton Schwyz als PDF-Dateien mit sehr eingeschränkter Suchfunktion, aber immerhin für die letzten zehn Jahre», erklären die Motionäre.

Rein digitale Form gefordert

Eine Vernehmlassung über eine Änderung des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen 2017 ergab, dass eine überwiegende Mehrheit dem elektronischen Weg offen gegenüberstand. Allerdings wurde auch rückgemeldet, dass nicht auf eine gedruckte Version verzichtet werden soll. «Aus Gründen der Effizienz sowie zur Vermeidung von unnötigem Altpapier wünschen sich die Unterzeichnenden jedoch, dass der Kanton Schwyz sein Amtsblatt künftig nur noch in elektronischer Form und mit einer gut ausgestatteten Suchfunktion zur Verfügung stellt», so die Motionäre. Denn es dürfe davon ausgegangen werden, dass alle Bürger des Kantons entweder selbst fähig sind, elektronische Informationen abzurufen oder zumindest Zugang zu Personen haben, welche diese Möglichkeit besitzen.

Mit der Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die für den Wechsel zur elektronischen Form benötigt wird.

Irene Lustenberger, Redaktion March24 und Höfe24