Was bei privaten Pensionskassen schon längst üblich ist, muss nun offenbar auch die Pensionskasse des Kantons Schwyz (PKS) anpassen. «Aufgrund der steigenden Lebenserwartung zahlt die PKS Altersrenten über immer längere Zeit aus und erwartet gleichzeitig auf den Finanzmärkten aufgrund der tiefen Zinsen geringere Erträge. Diese Entwicklung führt zu Umverteilungen der Anlageerträge von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden und droht die finanzielle Stabilität der PKS in Schieflage zu bringen», schreibt der Regierungsrat.
Von 6 auf 5 Prozent
Die Regierung spricht dabei von einer «fairen Lösung für alle Beteiligten». Diese beinhaltet die Reduktion des Umwandlungssatzes im Alter 65 von 6 Prozent auf 5 Prozent in kleinen Schritten von Januar 2023 bis Dezember 2027, eine Erhöhung der ordentlichen Arbeitgeberbeiträge um maximal 2 Prozent und eine Erhöhung der ordentlichen Beiträge der Arbeitnehmer um 0,5 Prozent bis Alter 44 und um 0,75 Prozent ab Alter 45. Zudem könne die PKS bestehende Rückstellungen auflösen und dadurch die erwarteten Leistungsreduktionen der Versicherten im Umfang von rund 57 Millionen Franken mildern. «Die individuell erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 können so bei maximal 9 Prozent limitiert werden», heisst es weiter.
Vorlage stösst auf eine «überwiegende Mehrheit»
Diese Änderungen betreffen neue Altersrenten ab Januar 2023. «Die bisherigen Sparguthaben bleiben vollständig erhalten. Auch die bereits laufenden Rentenleistungen sind von diesen Änderungen nicht betroffen», schreibt der Regierungsrat weiter, der den Bericht und die Vorlage nun an den Kantonsrat zur Genehmigung weitergeleitet hat. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf eine «überwiegende Mehrheit». Unbestritten war dabei auch die Verlängerung der Spardauer neu ab dem Alter 20 bis neu maximal Alter 70, wobei das Pensionsalter weiterhin mit 65 erreicht wird. Begrüsst wurde zudem die Einführung von wählbaren, zusätzlichen Sparplänen für die Versicherten.
Umstrittene Arbeitgeberbeiträge
Umstritten waren hingegen die Höhe der Arbeitgeberbeiträge und die Limitierung der erwarteten Einbussen der Altersrenten im Alter 65 (maximal 9 Prozent Einbusse). Gefordert wurde eine Einmaleinlage von 150 Millionen Franken durch den Kanton. Bezüglich der Beiträge der Arbeitgeber soll eine Flexibilisierung erfolgen. Die Einmaleinlage jedoch wird abgelehnt. «Von einer solchen Einlage würden alle aktiven Versicherten der PKS finanziell profitieren», schreibt die Regierung. Die Angestellten des Kantons würden aber nur etwa 30 Prozent des Bestandes ausmachen.