Die Zertifikatspflicht ist seit Mitte Februar Geschichte. Dennoch musste sich die Schwyzer Regierung noch einmal damit befassen. Eine Kleine Anfrage der SVP-Kantonsräte Andrea Keller (Freienbach), Markus Feusi (Wollerau) und Martin Brun (Sattel) von Anfang Februar betraf die 2G-Zertifikatskontrollen in der Gastronomie, deren Antwort das Sicherheitsdepartement gestern publizierte. Die Autoren der Anfrage wollten wissen, wie viele Gastro-Betriebe im Kanton kontrolliert wurden, aus welchen Gründen dies geschah und wie viele Verzeigungen ausgesprochen wurden.
Kontrollen auf Anweisung des BAG's
Gemäss der Mitteilung des Sicherheitsdepartements wurden von den mehreren hundert Betrieben des Gastgewerbes im Kanton insgesamt 133 auf die Einhaltung der Coronamassnahmen wie Schutzkonzept, Maskenpflicht und später Zertifikatspflicht kontrolliert. Dies geschah in einer Zeitspanne vom 20. Dezember 2020 bis 10. Februar dieses Jahres auf Anweisung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die Kontrollen stützen sich auf die bundesrechtliche Covid-19-Verordnung besondere Lage und die entsprechende kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.
Zertifikate nicht geprüft
Im erfragten Zeitrahmen, das heisst, seit der Einführung der 2G-Regel für Restaurants und Bars und 2G+ für Discos und Tanzlokale Mitte Dezember und dem Ende der Zertifikatspflicht Mitte Februar, wurden 30 Betreiber von Schwyzer Gastrobetrieben angezeigt. Mehrheitlich sollen sie die Zertifikatsprüfung vorsätzlich oder fahrlässig nicht durchgeführt haben. Laut dem Departementsvorsteher, Regierungsrat Herbert Huwiler, erwartet sie nach Abschluss des Verfahrens eine Busse, sofern sich die Vorwürfe erhärten.
Wiederholte Kontrollen
Die Kontrollen übernahm bereits seit der bundesrechtlichen Einführung der Zertifikatspflicht Mitte September vollumfänglich die Kantonspolizei Schwyz, vorher war das Amt für Arbeit dafür zuständig. Dies laut Departementsvorsteher Regierungsrat Herbert Huwiler aus Kapazitätsgründen. Einige der Gastro-Betreiber wurden auch wiederholt kontrolliert. Die meisten hätten allerdings die Schutzmassnahmen einwandfrei umgesetzt. Nur wenige mussten ermahnt und über eine Nachkontrolle in Kenntnis gesetzt werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hielt, musste laut Huwiler damit rechnen, dass sie oder er im Wiederholungsfall gezwungen würde, den Betrieb vorübergehend zu schliessen. In einem ersten Schritt für eine Woche, in einem zweiten für einen Monat. Wie viele davon betroffen waren, konnte Herbert Huwiler aus Datenschutz-Gründen nicht sagen. Es wäre auch möglich gewesen, einen Betrieb ganz zu schliessen – zumindest bis zum Ende der Massnahmen.