Das hatte vor rund zwei Jahren für grossen Ärger gesorgt: 166 Personen hatten ihre Anmeldung für individuelle Prämienverbilligung (IPV) verspätet eingereicht. Da ein strikter Stichtag gilt, gingen die Betroffenen leer aus.
Im November präsentierte nun die Regierung eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Die Vorlage sieht unter anderem vor, das Prämienverbilligungsverfahren zu vereinfachen. Neu sollen versicherte Personen, die einmal eine IPV erhalten haben, sich nicht mehr jährlich neu anmelden müssen. Zudem soll die Anmeldefrist für die IPV bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres verlängert werden.
Sich aktiv um IPV bemühen
Dieser Automatismus und dass das Verfahren vereinfacht wird, kommt bei FDP, SP und GLP gut an. Die Liberalen kritisieren aber, dass trotz Optimierung des Verfahrens kein oder nur ein geringes Einsparpotenzial beim Personal möglich sei.
Die SVP anerkennt das «mit dem Kantonsratsbeschluss vom 18. November 2020 äusserst klare Verdikt an, im Bezug zum Prämienverbilligungsverfahren eine Vereinfachung herbeizuführen», wie sie in der Vernehmlassungsantwort schreibt. Glücklich mit dem Automatismus ist die SVP aber nicht. Sie ist viel mehr der Ansicht, dass das bisher geltende Prinzip, wonach Anspruchsberechtigte sich aktiv um eine IPV bemühen müssen, «sinnvoll und zumutbar» ist. Die SVP erachtet die Fristverlängerung eines IPV-Gesuches um bis zu 15 Monate als zu lange.
Dass der Entscheid über den Prämienverbilligunsanspruch mit einer anfechtbaren Verfügung dem Leistungsbezüger zugestellt werden soll, lehnt die SVP ab. Dies würde nur zu mehr Beschwerden führen, was sich letztlich im Arbeitsaufwand niederschlagen würde.
SP will höhere IPV
Die SP begrüsst die Revisionsvorlage im Grundsatz ebenfalls. Auch befürwortet die SP die Einführung des Einspracheverfahrens. Die SP fordert aber eine Erhöhung der Prämienverbilligung. So sollen die Richtprämien, die für IPV berechtigen, von heute 90 Prozent der Durchschnittsprämie auf 100 Prozent angehoben werden.
Streichen wollen die Sozialdemokraten den Paragrafen, der festlegt, dass der Anspruch auf IPV von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren in Ausbildung zusammen mit den Eltern oder unterstützungspflichtigen Personen geprüft wird.
Gemeinden entlasten
Grundsätzlich begrüssen die Grünliberalen (GLP) die Teilrevision. Sie sind aber der Meinung, dass viele anspruchsberechtigte Menschen mit den administrativen Vorgaben überfordert seien. Die Grünliberalen schlagen deshalb vor, dass auch den Fürsorgebehörden der Gemeinden das Recht auf Einreichung eines Gesuchs auf IPV zugestanden würde. Weiter fordert die GLP, dass der Kanton die gesamten Kosten der Kantonsbeiträge der Prämienverbilligung übernimmt.