Am 21. Oktober 2020 hat eine Delegation der SP bei der Staatskanzlei eine Initiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle (Kinderbetreuungsinitiative)» eingereicht. Im Dezember 2021 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative in Form eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes unterbreitet und dem Kantonsrat beantragt, die Initiative abzulehnen.
«Klarer und konkreter»
Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates nun beraten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates und beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Der Gegenvorschlag wird von der Kommission als konkreter, klarer und übersichtlicher beurteilt.
Die Kommission hat zwei wesentliche Änderungsanträge für das Kinderbetreuungsgesetz beziehungsweise den Gegenvorschlag beschlossen. Erstens sollen die einheitlichen kantonalen Normkosten je Betreuungsplatz und Betreuungstag auch die Kosten für die Qualitätssicherung umfassen. Zweitens sollen die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht an die Gesuchstellenden beziehungsweisen an die Eltern, sondern direkt an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt werden. Eine Auszahlung an die Gesuchstellenden soll nur im Ausnahmefall erfolgen.