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Kanton
20.02.2022

Kinderbetreuungsinitiative der SP wird abgelehnt, Gegenvorschlag angenommen

Höhere Einkommensschwelle: Die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit ist gleicher Meinung wie der Regierungsrat.
Höhere Einkommensschwelle: Die Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit ist gleicher Meinung wie der Regierungsrat. Bild: Kita Chinderhus Rägeboge Uzwil
Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit beantragt dem Kantonsrat, die Kinderbetreuungsinitiative der SP abzulehnen und das als Gegenvorschlag unterbreitete Kinderbetreuungsgesetz anzunehmen. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrats.

Am 21. Oktober 2020 hat eine Delegation der SP bei der Staatskanzlei eine Initiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle (Kinderbetreuungsinitiative)» eingereicht. Im Dezember 2021 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative in Form eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes unterbreitet und dem Kantonsrat beantragt, die Initiative abzulehnen.

«Klarer und konkreter»

Die zuständige kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit hat die Vorlage des Regierungsrates nun beraten. Sie unterstützt den Antrag des Regierungsrates und beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Der Gegenvorschlag wird von der Kommission als konkreter, klarer und übersichtlicher beurteilt.

Die Kommission hat zwei wesentliche Änderungsanträge für das Kinderbetreuungsgesetz beziehungsweise den Gegenvorschlag beschlossen. Erstens sollen die einheitlichen kantonalen Normkosten je Betreuungsplatz und Betreuungstag auch die Kosten für die Qualitätssicherung umfassen. Zweitens sollen die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht an die Gesuchstellenden beziehungsweisen an die Eltern, sondern direkt an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt werden. Eine Auszahlung an die Gesuchstellenden soll nur im Ausnahmefall erfolgen.

Regierungsrat will höhere Einkommensschwelle

Aufgrund der tiefsten Subventionsquote schweizweit sind die durchschnittlichen Kosten der Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote im Kanton Schwyz besonders hoch. Einigen Eltern wird so der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten verunmöglicht – das gilt auch für gut verdienende erwerbstätige Eltern. Der Regierungsrat will deshalb bei den Beiträgen eine höhere Einkommensschwelle setzen als von der Initiative vorgesehen. Die Abstufung der Beiträge soll gleichmässiger sein als jene der Initiative. Zudem will er eine kantonale Fachstelle für Kinderbetreuung schaffen.

Redaktion March 24 und Höfe 24