Öffentliches Beschaffungswesen
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IBöV) bei. Dies hat der Kantonsrat heute Mittwoch mit 83 zu 1 Stimmen beschlossen. Damit sollen sich die Chancen von Schwyzer Firmen bei öffentlichen Beschaffungen verbessern, da nun auch das Preisgefälle zum Ausland berücksichtigt werden kann. Allerdings ist diese Preisniveauklausel rechtlich höchst umstritten und wurde bisher auch noch nie angewendet. Dennoch beharrte der Kantonsrat darauf.
Der Schwellenwert für öffentliche Ausschreibungen liegt bei 500 000 Franken im Bauhauptgewerbe und bei 250 000 Franken im Baunebengewerbe, wie es im IBöV festgehalten ist. Eine Minderheit hatte beantragt, dass dieser Schwellenwert zwei Millionen Franken betragen soll. Der Antrag scheiterte mit 20 zu 69 Stimmen.
Bahnhofstrasse in Seewen
Mit 86 zu 7 Stimmen wurde der 4,985 Mio. Fr. teure Ausbau der Bahnhofstrasse in Seewen bewilligt.
Feuerwehrersatzabgabe
Die Feuerwehrersatzabgabe wird weiterhin pro rata eingezogen. Eine Änderung auf den Einzug per 31. Dezember wurde mit 44 zu 38 Stimmen abgelehnt.
Cyberrisiken in den Spitälern
Entgegen der Ansicht der Regierung erklärte der Kantonsrat die Motion über einen Nachweis über adäquate Kontrolle von Cyberrisiken in den Spitälern als Voraussetzung für die Betriebsbewilligung mit 73 zu 16 Stimmen als Postulat erheblich.
Keine zusätzlichen Massnahmen im Pflegebereich
Das Postulat von Antoine Chaix (SP, Einsiedeln) zur Erhöhung der Behandlungskapazitäten in den stationären Einrichtungen stammt mitten aus der Coronapandemie. Nichtsdestotrotz hielt er an seiner Forderung fest. Sie wurde mit 65 zu 21 Stimmen abgelehnt.