Eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 80 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken: So lautete das Urteil des Strafgerichts gegenüber einem 36-jährigen Märchler. Sieben Monate muss der Mann, der sich bereits seit November 2021 in Haft befindet, absitzen. Der Rest der Freiheitsstrafe wurde bedingt auf fünf Jahre ausgesprochen. Auch die Geldstrafe wurde bedingt bei einer Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen. Die Busse muss er bezahlen. Schliesslich hat der im abgekürzten Verfahren Verurteilte die Verfahrenskosten von weit über 23 000 Franken zu bezahlen.
Handel mit verschiedenen Drogen
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe zwischen November 2019 und November 2021 mit Drogen gehandelt. So soll er mindestens zwölf Gramm reines Kokain, 120 Gramm Marihuana und 19,2 Gramm reines Amphetamin verkauft haben. Selbst soll er auch Kokain, Amphetamin, Marihuana und Haschisch konsumiert haben. Bei seiner Verhaftung wurden in seiner Wohnung in der March 20 Gramm Haschisch, 226 Gramm Marihuana 18 Gramm Kokain, 40 Ecstasy-Pillen, 4 Gramm LSD und 32,5 Gramm Amphetamin gefunden.
Verstösse gegen das Strassenverkehrs- und Waffengesetz
Da er zudem mehrmals unter Drogen Fahrzeuge gelenkt hatte und auch trotz Fahrausweisentzugs am Steuer eines Lieferwagens sass, wurde er auch wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verurteilt. Schliesslich erfolgte eine Verurteilung gegen das Waffengesetz, weil er unerlaubterweise im Besitz eines schwarzen Teleskop-Schlagstocks sowie eines schwarzen Schlagrings war.
Das Gericht hat die Sicherheitshaft des Beschuldigten um einen weiteren Monat verlängert, so dass ein fliessender Übergang in den normalen Strafvollzug ermöglicht wird.