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Kanton
14.02.2022

Kanton Schwyz will sein Volksschulgesetz teilrevidieren

Die Teilrevision des Volksschulgesetzes soll auch die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I ermöglichen.
Die Teilrevision des Volksschulgesetzes soll auch die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I ermöglichen. Bild: zvg
Der Regierungsrat hat das Bildungsdepartement ermächtigt, den Entwurf für eine Teilrevision des Volksschulgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Damit sollen das in die Jahre gekommene Gesetz aktualisiert werden.

Das aktuell geltende Volksschulgesetz sei seit dem 1. August 2006 in Kraft. «Seiher hat sich die Schullandschaft weiterentwickelt und in diversen Bereichen verändert», schreibt die Staatskanzlei des Kantons Schwyz in einer Mitteilung von Montag.Darum gelte es diverse gesetzliche Bestimmungen zu revidieren. Der Kanton will vor allem die Kompetenzregelungen überarbeiten – dies aufgrund der 12-jährigen Erfahrungen mit der geleiteten Volksschulen (GELVOS).

Eine entsprechende Umfrage bei den Bezirks- und Gemeinderäten, den Schulräten und Schulpräsidien hat ergeben, dass eine Mehrheit diesbezügliche Anpassungen befürwortet.

Weiterentwicklung der Sekundarstufe I

Die Teilrevision nimmt weiter das Anliegen des Erziehungsrates sowie des Postulats P 20/19 auf, Massnahmen zur Förderung der Weiterentwicklung der Sekundarstufe I zu präsentieren. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision wird ein Rahmen vorgegeben, bei dem für die Bezirke ein grosser Spielraum bezüglich der Modellwahl besteht.

Mit der Vorlage wird zudem auch der Auftrag der erheblich erklärten Motion M 4/20 umgesetzt, welche auf der Sekundarstufe I die Einführung eines variablen innerkantonalen Schulgeldes verlangt hat. 

Das Bildungsdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 16. Mai 2022 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. August 2023 vorgesehen.

Redaktion March 24 und Höfe 24