Der Bundesrat hat die Kantone zu einer Anhörung über die weitgehende Aufhebung der aktuellen Covid-19-Massnahmen eingeladen. Der Schwyzer Regierungsrat spricht sich dafür aus, alle Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage per 17. Februar aufzuheben.
«Rasche statt etappenweise Lockerungen»
Der Bundesrat schlägt für die Lockerungen zwei Varianten vor: Die Aufhebung aller Massnahmen der Covid-19-Verordnung per 17. Februaroder die Lockerung in zwei Schritten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz spricht sich für die Aufhebung in einem Schritt aus, wie er am Dienstag mitteilt. Damit würden alle aktuell für öffentlich zugängliche Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen geltenden Schutzmassnahmen aufgehoben. Dazu zählen insbesondere Zugangsbeschränkungen und die Zertifikatspflicht für Kinos, Theater, Restaurants und Veranstaltungen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
Die Einschränkungen privater Treffen würden ebenfalls aufgehoben. Der Regierungsrat unterstützt auch die Aufhebung der Maskentragepflicht im Detailhandel sowie die Aufhebung der 3G-Regel und der Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz. Festhalten will der Regierungsrat an der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr.
Aufhebung der kantonalen Massnahmen
Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die kantonalen Massnahmen betreffend der Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen aufzuheben. Damit bestehen keine kantonalen Massnahmen mehr, die weiter gehen als die bundesrechtlichen Massnahmen. An Schulen würden die Vorgaben des Bildungsdepartements gelten, heisst es.