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Kanton
01.02.2022
01.02.2022 12:21 Uhr

Drei Personen im Kanton haben Geschlecht gewechselt

Wer im falschen Körper geboren wurde, darf sein Geschlecht neu wählen.
Wer im falschen Körper geboren wurde, darf sein Geschlecht neu wählen. Bild: zvg
Menschen mit Transidentität dürfen seit diesem Jahr amtlich ihr Geschlecht wechseln.

Der bürokratische Aufwand ist seit diesem Jahr Geschichte: Seit dem 1. Januar 2022 können Menschen mit Transidentität in der Schweiz ihr amtliches Geschlecht und den Vornamen wechseln. Während zuvor ein Gutachten und ein Gerichtsverfahren das Prozedere erschwerten, genügt nun eine Erklärung auf dem Zivilstandsamt. 

Basis dafür ist eine Anpassung der Zivilstandsverordnung durch den Bundesrat. Die Änderung des Zivilgesetzbuches ist vom eidgenössischen Parlament Mitte Dezember 2020 beschlossen worden.

Drei Geschlechtsänderungen

Gegenüber dem «Bote der Urschweiz» gaben die beiden Leiter der Schwyzer Zivilstandsämter an, dass es im Kanton im Januar zu drei amtlichen Geschlechtsänderungen gekommen sei. Dabei wurden zwei Männer zu Frauen und eine Frau zu einem Mann.

Recht kann missbraucht werden

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, kann die Anpassung der Identität auch missbräuchlich genutzt werden. So habe ein Mann Anfang 60 sein Geschlecht ändern lassen, um seine AHV-Rente früher beziehen zu können. Wer sich offiziell vom Mann zur Frau anerkennen lässt, entkommt auch dem Militärdienst.  

Laut den Schwyzer Zivilstandsämtern liessen sich solche Missbräuche schwer nachweisen, doch schätzen sie die Gefahr einer solchen Täuschung als «sehr gering» ein. 

 

Erika Unternährer, Redaktion March24 & Höfe24