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Kanton
26.01.2022
26.01.2022 15:28 Uhr

Zürich bittet für Spital-Zusatzkosten zur Kasse – Schwyz nimmt Stellung

Bild: Keystone
An Covid-19 erkrankte Schwyzerinnen und Schwyzer wurden in Zürcher Spitälern versorgt. Nun verlangt der Kanton Zürich eine Abgeltung für die während der Pandemie entstandenen nicht abgedeckten Zusatzkosten. Der Kanton Schwyz nimmt Stellung.

Die Zürcher Spitäler befinden sich in einem Finanzloch, dessen Betrag sich auf rund 150 Millionen Franken beläuft. Dies, weil sie während des ersten Lockdowns im Frühling 2020 rund 2000 Betten freihalten mussten und gleichzeitig coronabedingte Mehrausgaben hatten, so eine SDA-Meldung. Kantone mit Universitäts- oder grossen Kantonsspitälern behandeln seit Beginn der Pandemie die grösste Anzahl von an Covid-19 erkrankten Personen, insbesondere die schweren Fälle. Zugleich mussten gewinnbringende Operationen abgesagt respektive aufgeschoben werden. Laut einer Studie der Beratungsfirma PWC soll allein das Operationsverbot im Frühling 2020 zu Ertragsausfällen von rund 500 Mio. Fr. an Schweizer Spitälern geführt haben – innerhalb von nur 40 Tagen. Der Nachbarskanton bittet diverse Kantone nun zur Kasse – darunter auch den Kanton Schwyz.

Behandlung kann bis zu vier Wochen dauern

Während der Pandemie waren die Intensivstations- Kapazitäten in den Spitälern des Kantons Schwyz zeitweise ausgeschöpft; schwer an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten mussten dann an ausserkantonale Spitäler verwiesen werden. Auf Anfrage teilt Sabine Klapper, Kommunikationsverantwortliche des Spitals Lachen mit, dass der Aufenthalt einer Person auf der Intensivstation, je nach Krankheitsverlauf und Schwere der Covid-19-Erkrankung, von drei Tagen bis zu vier Wochen dauern kann. Daten darüber, wie viele Frauen und Männer für die Behandlung ihrer Corona-Infektion an ausserkantonale Spitäler überwiesen werden mussten, wurden im Spital Lachen nicht erhoben. 

Nicht-gedeckte Zusatzkosten

Gemäss den Bestimmungen des KVGs übernimmt der Kanton Schwyz die Behandlungskosten von Schwyzer Patienten sowohl in inner- als auch in ausserkantonalen Spitälern. Die Versorgung ausserkantonaler Covid-19Patienten, die in den Zürcher Spitälern sowie anderen Universitäts- und grossen Kantonsspitälern seit 2020 versorgt werden mussten, verursachten aber erhebliche nicht-gedeckte Zusatzkosten. Diese Zusatzkosten entstehen durch den Einsatz von mehr Personal, Investitionen in Schutzmaterial und neue Geräte sowie baulichen Anpassungen.

25 000 bis 30 000 Franken Behandlungskosten

Laut Christophe Kaempf, Mediensprecher der Santésuisse, entstehen während der Behandlung eines Covid- 19-Patienten Kosten in Höhe von 25 000 bis 30 000 Franken. Über Angaben zu den Kosten pro Tag verfüge Santésuisse nicht, aber: «Bei aufwändigen Fällen mit längerem Aufenthalt auf der Intensivstation und am Beatmungsgerät kann der Spitalaufenthalt weit über 100 000 Franken kosten», ergänzt Kaempf.

Nur Zug hat bisher gezahlt

Gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz erklärte der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister am Montag, dass Zug ausserkantonalen Spitälern schon im letzten Sommer Geld zur finanziellen Entlastung überwiesen habe. Andere Kantone zögern noch. Denn: Zurzeit bestehen keine Vereinbarungen zwischen den Kantonen zur Übernahme von Zusatzkosten. Auf Anfrage dieser Zeitung, ob auch der Kanton Schwyz von sich auch Zahlungen getätigt hätte, verneint Martina Trütsch, Vorsteherin vom Amt für Gesundheit und Soziales. Dennoch sagt sie: «Der Kanton Schwyz verwehrt sich nicht grundsätzlich an der Beteiligung der geltend gemachten Mehrkosten.» 

Laufende Gespräche

Seit Mitte 2021 würden Gespräche mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich laufen. In den Gesprächen geht es um eine mögliche Abgeltung der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie entstandenen Mehrkosten an den Zürchern Spitälern. Wünschenswert bei der allfälligen Vergütung wäre ein gesamtschweizerisch einheitlicher Lösungsansatz, so Trütsch abschliessend.

Erika Unternährer, Redaktion March 24 und Höfe 24