Die Gruppe Eltern konnte sich im Dezember beim Schwyzer Bildungsdepartement Gehör verschaffen. Gemäss Protokoll der Elterngruppe wurde hauptsächlich über folgende Fragen diskutiert: 1. Wer waren die Entscheidungsträger für die Maskenpflicht in der Primarschule; 2. auf welche gesetzliche Grundlage stützt der Entscheid; 3. wie sind die unentschuldigten Absenzen begründet, 4. wer haftet bei medizinischen Problemen durch das Tragen der Maske; 5. Ausstiegszenarien und 6. wie Maskenatteste vom Rechtsdienst überprüft würden.
Die Verantwortungsträger des Kantons beantworteten die Fragen stets mit der aktuellen gesetzlichen Grundlage auf Bundes- oder Kantonsebene und wie sie sich in Verordnungen, Weisungen und Schutzkonzepten zeigt.
Entscheidung der Taskforce
Miriam Huwyler wollte wissen, welche Entscheidungsträger die Maskenpflicht für die Primarschulstufe beschlossen haben. Gemäss mündlicher Antwort von Michael Stähli war dies eine siebenköpfige Taskforce des Bildungsdepartements. Der Entscheid sollte – wie hinlänglich bekannt – den Präsenzunterricht stützen und Schulschliessungen verhindern. Huwyler wollte ebenso wissen, ob es ein Protokoll gebe, was verneint wurde. Die Elterngruppe monierte dies.
Michael Stähli verteidigt Vorgehen
Bildungsdirektor Michael Stähli wies auf Anfrage von Marchhoefe24 darauf hin, dass das Bildungsdepartement lediglich seien Entscheid öffentlich kommuniziere – in Form des aktualisierten Schutzkonzepts für die jeweilige Schulstufe. Dies werde seit Mitte Oktober 2020 so praktiziert. Gegen den Vorwurf, die Taskforce hätte die Sache zu wenig ernst genommen, wehrt sich Michael Stähli: «Nein – es wird einzig vonseiten der 'Gruppe besorgter Eltern' auf plumpe Art versucht, diesen Eindruck zu erwecken. Schon alleine die Tatsache, dass diese Gruppe für die Erstellung Ihres Protokolls mehr als einen Monat gebraucht hätten, beweise, dass ein zeitnahes Handeln durch zusätzliche Bürokratie nur behindert werde. «Und nochmals: Die Verantwortlichen aus den Ämtern und den Schulen wollen keinen Schulbetrieb nach dem Zufallsprinzip, sondern die Sicherstellung des Präsenzunterrichts», betonte Stähli. Die Grafik zum Fallzahlenverlauf an den Schulen zeige es deutlich. «Die Schulverantwortlichen mussten entscheiden zwischen Schulschliessungen und Sicherstellung eines geordneten Schulunterrichts mit Schutzmassnahmen», ergänzte Stähli. Das Maskentragen in der Schule verhindere, dass ganze Schulklassen nicht mehr unterrichtet werden können. «Somit war die Grundlage für einen klaren Entscheid gegeben.»
Bildungsdepartement beruft sich auf bundesrätliche Verordnung
In der Betrachtung der gesetzlichen Grundlage orten die Maskengegner eine Verletzung der Grundrechte der Kinder. Die Vertreter des BDs verwiesen auf die bundesrätliche Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Pandemie.
Ebenso argumentiert das BD in Bezug auf die unentschuldigten Absenzen, welche im Schutzkonzept vom 7. Dezember geregelt (und im Schutzkonzept vom 19. Januar bestätigt) sind. Stähli wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verantwortung für den Umgang mit der Maskenpflicht letztlich bei den Erziehungsberechtigten liege.
Eltern sorgen sich um Gesundheit der Kinder
Seit Beginn der Maskenpflicht würden sich Eltern um medizinische Probleme sorgen, die für ihre Kinder entstehen könnten. Die Verunsicherung über Verantwortlichkeiten bestehe, so die Maskengegner. Gemäss Antwort des BD gehe der Anspruch auf eine Haftungsübernahme von einer falschen Annahme aus. Denn in keiner Lage des Lebens könne man jemandem versichern, dass einem Kind kein Schaden zugefügt werde. Bei einem nachweislichen Schaden in der Schule aufgrund der Massnahmen und aufgrund einer Sorgfaltspflichtsverletzung käme aber das Staatshaftungsgesetz zum Tragen.
Gefälligkeitsatteste im Umlauf
Zu einem Ausstiegsszenario aus den Corona-Massnahmen verwies Michael Stähli auf die Corona-Gesamtlage. Vor einigen Tagen wurde aufgrund der Gesamtentwicklung die Maskentragepflicht für die Primarschulstufe bis am 28. Februar verlängert, was die Maskengegner am Montag zu einer Kundgebung in Schwyz mobilisierte (wir berichteten).
Ein weiteres Thema war die Überprüfung der Maskenatteste vom kantonalen Rechtsdienst. Gemäss Antwort des BD gebe es keine Überprüfungen durch den Rechtsdienst. Die Schulen seien darüber informiert worden, dass von zwei einschlägig bekannten Ärzten (Gefälligkeits-)Atteste nicht akzeptiert werden.