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Kanton
20.05.2020

Kanton will «Degenbalm» kaufen

Der Kanton will das Durchgangszentrum Degenbalm in Morschach käuflich erwerben.
Der Kanton will das Durchgangszentrum Degenbalm in Morschach käuflich erwerben. Bild: Archiv
Der Regierungsrat will das Durchgangszentrum Degenbalm in Morschach von der bisherigen Eigentümerin abkaufen. Damit gelangt es in den Besitz eines zweiten Asylzentrums.

Der Kanton nutzt die Liegenschaft Degenbalm in Morschach seit rund 30 Jahren im Mietverhältnis als Durchgangszentrum für Asylsuchende. «Der Standort ist etabliert und der Betrieb läuft störungsfrei», schreibt das Volkswirtschaftsdepartement. Weiter betreibt der Kanton seit 2015 das Durchgangszentrum Biberhof in Biberbrugg, das im Jahr 2018 mit Zustimmung der Stimmberechtigten des Kantons Schwyz gekauft werden konnte.

Beide Zentren verfügen über eine Kapazität von je rund 100 Unterbringungsplätzen. Damit kann der langfristig erforderliche Bedarf von 200 Plätzen langfristig gewährleistet und gesichert werden.

«Langfristige Planung ermöglichen»

Der aktuelle Mietvertrag für das Durchgangszentrum Degenbalm dauert noch bis 2023. «Ausgehend von einem Verkaufsangebot hat der Regierungsrat entschieden, den Erwerb der Liegenschaft anzustreben, um damit die bewährte Zweistandortstrategie weiterzuführen», teilt dieser nun mit. «Der Betrieb von zwei kantonseigenen Durchgangszentren bietet die besten Voraussetzungen für die langfristige und verlässliche Planung der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden.»

Mit dem Erwerb der Liegenschaft Degenbalm könne der Kanton einerseits die Aufgabe der Erstunterbringung langfristig sicherstellen und damit andererseits seine Verlässlichkeit gegenüber den Gemeinden verstärken.

Vorbereitung für das Leben in den Gemeinden

Der Kanton ist bundesrechtlich verpflichtet, die ihm zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Während den ersten rund sechs Monaten werden die Asylsuchenden in kantonalen Durchgangszentren untergebracht, betreut, beschult und auf das Leben in den Gemeinden vorbereitet. Dabei hat der Kanton die entsprechenden organisatorischen Massnahmen zu treffen, um auf die oft stark schwankenden Asylzahlen adäquat reagieren zu können. «Mit der Überführung der Liegenschaft Degenbalm ins Eigentum kann der Kanton unabhängiger auf solche Schwankungen reagieren und längerfristig Kosten einsparen.»

Vorlage an den Kantonsrat

Nach dem Kauf der Liegenschaft Degenbalm sei eine Sanierung vorgesehen. Derzeit würden die entsprechenden Detailabklärungen laufen. Die Ausgabenbewilligung für den Kauf und für die Sanierung solle dem Kantonsrat noch im laufenden Jahr vorgelegt werden.

Redaktion March24/Höfe24
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