Angehörige von EU/EFTA-Mitgliedstaaten erhalten den Ausweis B, also eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie sich längerfristig zum Zweck der Arbeit in der Schweiz aufhalten oder den Nachweis erbringen können, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Generell kann im Kanton Schwyz spätestens nach einem Aufenthalt von zehn Jahren der Ausweis C, die sogenannte Niederlassungsbewilligung, beantragt werden. Weitere Bedingung ist, dass die Betreffenden während der letzten fünf Jahre ununterbrochen im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung waren und einen Nachweis über genügend Sprachkompetenz erbringen können.
Gewisse Staaten profitieren von Niederlassungsvereinbarung
Einfacher ist der Bewilligungsweg für Zugezogene aus den EU-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Mit diesen Staaten hat die Schweiz eine Niederlassungsvereinbarung abgeschlossen.
Sie haben Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach einem ununterbrochenen und ordnungsgemässen Aufenthalt von fünf Jahren. Die Integrationskriterien wie etwa der Nachweis der Sprachkompetenz gelten für diese Staatsangehörigen ebenfalls nicht.
Nur Zug erteilt mehr Ausweise
Im Kanton Schwyz ist die Wahrscheinlichkeit, einen Ausweis C zu erhalten für im Ausland geborene Antragsteller überdurchschnittlich gross, wie Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen.
Im Jahr 2020 betrug der Anteil neu erteilter C-Bewilligungen an allen Personen mit einer B-Bewilligung (seit mindesten vier Jahren in deren Besitz) 20,3 Prozent. Der Durchschnittswert liegt schweizweit bei 18,5 Prozent, wobei die Werte je nach Kanton stark schwanken. Mit Ausnahme vom Kanton Zug 21,4 Prozent erteilter C-Bewilligungen liegen die anderen Zentralschweizer Kantone unter dem Wert von Schwyz.
Dass in einem Kanton mehr Bewilligungen erteilt werden als in einem anderen, kann damit zu tun haben, dass mehr Antragsteller aus den 11 EU-Ländern mit Abkommen stammen. Die Daten geben darüber keine Auskunft.
Am Wirtschaftsleben teilnehmen
Etwas schneller, nämlich nach fünf Jahren Aufenthalt, können Staatsangehörige von Andorra, Finnland, Irland, Island, Luxemburg, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweden, Vatikan-Stadt, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten (USA) und Kanada den C-Ausweis beantragen. Von den Vorbedingungen wie genügenden Sprachkenntnissen sind sie aber nicht entbunden.
In der am Wohnort gesprochenen Landessprache muss die mündliche Sprachkompetenz mindestens auf dem Referenzniveau B1 und die schriftliche Sprachkompetenz mindestens auf dem Referenzniveau A1 liegen. Die Betreffenden müssen weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen oder den Erwerb von Bildung darlegen. Bei der Prüfung wird zudem der Integrationsgrad aller Familienangehörigen berücksichtigt, die älter als zwölf Jahre sind.