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14.11.2021

BWZ-Komitee scheitert – und kündigt Opposition an

Standortfrage als Politikum: Die Stadt Rapperswil-Jona erhält vom Verwaltungsgericht Unterstützung für ein neues BWZ im Südquartier.
Standortfrage als Politikum: Die Stadt Rapperswil-Jona erhält vom Verwaltungsgericht Unterstützung für ein neues BWZ im Südquartier. Bild: Archiv
2:1 für die Stadt Rapperswil-Jona: Im Zoff um den Standort für eine neue Berufsschule erhält sie Rückhalt vom Verwaltungsgericht. Die Gegner halten an ihrem Widerstand fest.

Die «Causa BWZ» ist um ein Kapitel reicher: Zum juristischen Seilziehen um den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums (BWZ) in Rapperswil-Jona ist ein wegweisender Entscheid gefallen. Wie der Stadtrat am Dienstagabend mitteilt, hat er in puncto Berufsschulinitiative vom Verwaltungsgericht St.Gallen Recht bekommen. Dort war die Initiative «BWZ im Stadtzentrum» zuletzt hängig. Das Verwaltungsgericht hat das Begehren gemäss Mitteilung der Stadt für unzulässig erklärt. Damit könne der Rechtsstreit hoffentlich abgeschlossen werden, schreibt der Stadtrat.

«Im Zweifel für das Volk»?

Im Fokus der Initiative steht der Standort des BWZ. Stadt und Kanton wollen die in die Jahre gekommene Berufsschule im Südquartier Jona neu bauen, zum Ärger eines lokalen Komitees. Eine elfköpfige Gruppierung mit Unternehmern aus der Stadt rund um Architekt Herbert Oberholzer plädiert schon länger für eine Erneuerung der Schule am jetzigen Standort eingangs Altstadt. Dies sei viel günstiger als ein Neubau beim Lido. Und damit begann vor rund zwei Jahren das Hin und Her zwischen den Standort- Kritikern, der Stadt und verschiedensten Ämtern und Gerichten. Die im Frühjahr 2020 eingereichte Initiative erklärte der Stadtrat als ungültig, die Initianten rekurrierten beim Departement des Innern. Dieses pfiff den Stadtrat zurück. Das Abstimmungsbegehren sei im Sinne von «im Zweifel für das Volk» zulässig. Gegen diese Sicht wiederum wehrte sich die Stadt im Januar beim Verwaltungsgericht. Dieses gibt den städtischen Behörden nun Rückendeckung.

Kaufvertrag ist entscheidend

Nicht durchführbar ist die BWZ-Initiative laut Verwaltungsgericht wegen den Verpflichtungen, die der Stadtrat 2016 mit seinem Kaufvertrag eingegangen sei: Damals sagten die Stimmbürger an der Urne Ja zum Landverkauf beim Lido für ein neues BWZ. Solange dieser Vertrag gelte, sei der Kanton berechtigt, den Neubau des BWZ auf dem besagten Grundstück zu realisieren. Sollte die Stadt für das Grundstück ein Baurecht erwerben, werde es zu prüfen sein, in welcher Form den Stimmberechtigten ein Mitspracherecht zukomme, schreibt die Stadt.

«Juristische Haarspalterei»

Was heisst dieser Entscheid nun für das Komitee hinter der Initiative? Dessen Anwalt lässt ausrichten, das Urteil sei «eine juristische Haarspalterei». Wie Sprecher Herbert Oberholzer mitteilt, werde das Komitee das Urteil in einer Sitzung von nächster Woche analysieren. Jetzt schon sei klar, «dass das Komitee bei der Opposition bleibt». Man werde nun wohl die Möglichkeit nutzen, den Kredit zum Schulneubau für ein BWZ im Südquartier zu bekämpfen. «Mit Ausnahme, der Kanton finanziert die Schule selbst, dann sehen wir weiter», so Oberholzer. Für ihn sei unverständlich, «dass der Stadtrat beim BWZ die Demokratie aushebeln will», schreibt Oberholzer.

Die Stadt ihrerseits will den BWZ-Neubau am Standort im Lido nun zügig vorantreiben. Dies «für eine zeitgemässe Infrastruktur». Ziel sei ein Neubau bis 2030.

Ramona Nock und Fabio Wyss, Linth-Zeitung
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