Der Kanton Glarus hat Ende September ein Gesuch beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) eingereicht, um drei Jungwölfe aus dem Kärpf-Rudel abschiessen zu können. Gemäss der Jagdverordnung des Bundes braucht es für eine Abschussbewilligung zehn Risse von geschützten Nutztieren in vier Monaten. Der Kanton Glarus sah diese Vorgabe als erfüllt an und beantragte daher die Abschüsse.
Das Bafu habe das Gesuch nun abgelehnt, da bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend gewesen sei, teilt der Kanton nun mit.
Wann genügt Herdenschutz?
Die nach Ansicht des Bafu nicht ausreichend geschützten Glarner Schafe hätten sich zum Zeitpunkt des Wolfangriffs auf der Alp Bischof in Elm befunden, erklärt Marco Baltensweiler, Leiter Abteilung Landwirtschaft beim Kanton Glarus. «Eigentlich wollte man dort in diesem Sommer mit Herdenschutzhunden arbeiten. Da man sie aber nicht bekommen hat, entschied man sich, die Schafe mit einem Elektrozaun zu schützen», sagt er.
Aufgrund der schwierigen Topografie der Alp Bischof habe man nicht die gesamte Weidefläche einzäunen können und habe gewisse Stellen offen lassen müssen, erklärt Baltensweiler weiter. «Auf der Bischofalp gibt es zum Beispiel einen dichten Erlenwald, durch den man nicht zäunen kann oder Felsbänder, die das Zäunen ebenfalls verunmöglichen.» Der Kanton sah es deshalb auch als nicht zumutbar an, die Alp vollständig einzuzäunen und betrachtete die Schafherde darum auf der Alp Bischof als ausreichend geschützt. Daher wurden die dort gerissenen Schafe auch zu jenen gerissenen Nutztieren gezählt, die die Grundlage des Glarner Gesuchs zum Abschuss bildeten.
Alpen werden untersucht
Die Ablehnung des Gesuchs zeige, dass der Kanton und der Bund sich noch nicht einig seien, wann Nutztiere ausreichend geschützt seien, sagt Marco Baltensweiler. «Der Bund und der Kanton müssen nun zusammen eine gemeinsame Haltung entwickeln, was mit einem vernünftigen Aufwand schützbar ist und was nicht.» Dabei helfen könnte eine Untersuchung, die der Kanton in Auftrag gegeben hat.
Beschwerde wird geprüft
Ob eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid des Bafu eingereicht wird, sei noch nicht ausdiskutiert, sagt Baltensweiler. «Ob es sinnvoll ist, gegen eine Bundesbehörde vorzugehen, muss man aber natürlich immer im Einzelfall prüfen.» Der Kanton werde wohl eher probieren, genau zu definieren, was als zumutbar schützbar bezeichnet werden kann und was nicht. Dem Kanton seien seit Einreichung des Gesuchs keine weiteren Risse von Nutztieren bekannt, erklärt Christoph Jäggi, Leiter Abteilung Jagd und Fischerei.