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29.09.2021
29.09.2021 14:01 Uhr

Märchler betrügt auf Verkaufsplattform und führt Arbeitgeber hinters Licht

Der Angeklagte wurde zu mehrfachem Betrug, Urkundenfälschung und dem Übertreten des Tierseuchengesetzes angeklagt.
Der Angeklagte wurde zu mehrfachem Betrug, Urkundenfälschung und dem Übertreten des Tierseuchengesetzes angeklagt. Bild: Unsplash
Ein 34-Jähriger begeht mehrfach Betrug und erschwindelt sich mit Urkundenfälschung eine Arbeitsstelle. Zudem übertritt er das Tierseuchengesetz und muss sich letztendlich vor Gericht verantworten.

Die Liste der begangenen Vergehen ist lang. Das Jahr 2017 war für den zweifach vorbestraften Märchler ein schwieriges. Schon in den Jahren zuvor war er dem Gericht aufgrund von Urkundenfälschungen, Betrug und hohen Schulden aufgefallen. Zusätzlich lebte er vom Sozialamt. Bereits zu Beginn des Jahres 2017 unterliess er es infolge einer pflichtwidrigen unvorsichtigen Nachlässigkeit, seinen in die Schweiz importierten Hund in die Hundedatenbank Amicus eintragen zu lassen.

Vorspielen von Verkaufswillen und Zahlungsbereitschaft

Im Juli 2017 bot der Beschuldigte auf der Internetplattform «tutti.ch» ein Mobiltelefon zum Verkauf an. Dabei trat er mit zwei Kaufinteressierten in Kontakt und vereinbarte das Mobiltelefon im Anschluss an die Zahlung zu versenden. Jedoch hatte der Märchler nie die Absicht, das Mobiltelefon tatsächlich zu liefern. Er gab die Absicht zum Verkauf lediglich vor, um ohne Gegenleistung an den Kaufbetrag der Käufer zu gelangen.

Kurze Zeit später beging der 34-Jährige einen weiteren Betrug. Er kaufte auf der Internetplattform «Tradono» ein Mobiltelefon, ohne eine tatsächliche Zahlungsbereitschaft vorzuweisen. Er bezahlte den Kaufpreis nach Lieferung des Mobiltelefons nicht.

Arbeitgeber hinters Licht geführt

Ende 2017 erschwindelte sich der Angeklagte mit einer gefälschten Bewerbung eine Anstellung als Personalberater. Er erfand eine Tätigkeit bei einer angesehenen Firma und fälschte das Arbeitszeugnis. Zusätzlich gab er einen Bekannten als Referenzperson an und gab sich die positive Referenzauskunft anschliessend selbst. Dadurch erhielt der Beschuldigte einen unbefristeten Arbeitsvertrag, welchen er nach bereits zwei Monaten wieder beendete. Aufgrund der Anfertigung eines falschen Arbeitszeugnisses täuschte der Mann seinen Arbeitgeber über seine tatsächlichen Fähigkeiten. Dadurch wurde ein ungünstiger Arbeitsvertrag mit einer nicht gerechtfertigten Lohnhöhe aufgesetzt.

Zeitraum von finanzieller Not

Das Gericht verlangt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Busse von 2000 Franken für den Angeklagten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und auf die Probezeit von vier Jahren festzusetzen. Die Busse sei zu bezahlen, da sonst eine Ersatzfreiheitsstrafe von 62 Tagen ausgesprochen werde. Zusätzlich seien ihm die Kosten der Verhandlung aufzuerlegen.

Der Verteidiger verlangt vom Gericht, die Probezeit zu verkürzen, da alle Vergehen in einem Zeitraum geschahen, als es dem Angeklagten finanziell sehr schlecht ging. Der Märchler habe sich nun fast vier Jahre lang nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Er sehe ein, dass er einen Fehler gemacht habe und kein Recht dazu hatte, sich das Geld der Privatkläger zu nehmen. Der Verteidiger verlangt deshalb 150 Tagessätze à 30 Franken für den Beschuldigten.

Arbeitgeber bleibt beharrlich

Zusätzlich muss der Märchler der Privatklägerschaft Geldbeträge zurückerstatten. Der Angeklagte akzeptiert die Rückerstattung des Geldes für die Mobiltelefone, weigert sich aber, dem ehemaligen Arbeitgeber den Schadenersatz von 17000 Franken und die Genugtuung von 5000 Franken zu bezahlen. Der Arbeitgeber besteht jedoch auf dieser Zahlung, da er viel Nerven und Zeit in die Einarbeitung des Märchlers investieren musste und trotz allem von ihm hinters Licht geführt wurde.

Für den Verteidiger und den Angeklagten ist das nicht verständlich. Der Verteidiger stellt klar, dass es keinen Sinn mache, den Lohn zurückzuzahlen, da der 34-Jährige während zwei Monaten wirklich im Unternehmen gearbeitet habe und er sich somit nicht ungerechtfertigt bereichert habe. Das endgültige Urteil des Gerichts steht noch nicht fest.

 

Mia Jule Hähni, Redaktion March24 & Höfe24
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