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Freizeit
08.04.2020
06.05.2022 15:11 Uhr

Reisen geht noch lange nicht

Ab wann wird das Reisen wieder möglich sein? (Bild: Simon Migaj / Unsplash)
Ab wann wird das Reisen wieder möglich sein? (Bild: Simon Migaj / Unsplash) Bild: Simon Migaj Unsplash
Touristik-Professor Christian Laesser von der Universität St.Gallen rechnet damit, dass die Krise in der Tourismusbranche noch lange anhält. Was heisst das für gebuchte Reisen?

Viele haben bereits ihre Sommerferien gebucht, doch der Traum von Strand und Meer scheint gerade in weite Ferne gerückt zu sein. Ab wann wird das Reisen wieder möglich sein? Und wie sieht es mit der Flugentschädigung aus?

HSG Professor Christian Laesser geht davon aus, dass nicht alle Beschränkungen aufs Mal aufgehoben werden. Vielmehr fände eine schrittweise Lockerung statt. Zunächst soll das Reisen im eigenen Land wieder möglich sein; in einer weiteren Phase sei eine europäische beziehungsweise eine kontinentale Lockerung denkbar, sagte Laesser in einem Interview mit der «NZZ».

Gemäss seinen Prognosen sind interkontinentale Reisen frühestens 2021 wieder möglich, jedenfalls erst, wenn es wirksame Medikamente oder eine Impfung gegen das Virus gibt. Erst dann werden sich wieder Touristen aus Asien und den USA in den Schweizer Städten tummeln.

Massiver Einbruch

In der gesamten Toursimusbranche ist mit massiven Einbrüchen und Konkursen zu rechnen. Wie gross der Schaden tatsächlich sein wird, kann noch nicht genau eingeschätzt werden.

Dies hänge auch davon ab, wie der Staat weiter in der Krisensituation agiert. «Ich mache mir für die Schweiz durchaus Sorgen; wir sind – anders als viele andere Länder – jedoch in der glücklichen Lage, notfalls ein paar Monate durchhalten könnten», so Laesser im NZZ-Interview. 

Ist eine Flugentschädigung wegen Corona möglich?

Viele fragen sich zurzeit ob sie ihr Geld für gestrichene Flüge zurückerhalten oder geplante Reisen vorsichtshalber storniert werden sollen.

Die EU-Verordnung 261/2004 über die Fluggastrechte bleibt weiterhin in Kraft. Dies bedeutet, dass bei Flugstornierungen eine Rückerstattungspflicht für die Fluggesellschaften besteht. Alle Fluggesellschaften müssten theoretisch die stornierten Flüge den Passagieren zurückerstatten.

In der Praxis dürfte dieser Weg, trotz einem rechtlich eindeutig zustehend, der schwierigste sein, wie das Schweizer Fluggastrechte-Portal «cancelled.ch» schreibt. Zahlreiche Fluggesellschaften haben die Funktion, mit welcher um eine Rückerstattung angesucht werden kann, deaktiviert. Aufgrund befürchteter Liquiditätsengpässe legen die Fluggesellschaften den Kunden derzeit Hürden in den Weg, wenn diese den ihnen zustehenden Ticketpreis zurückerhalten möchten.

Keine Reisewarnung

Das Problem hinsichtlich der Versicherungsleistung liegt aber darin, dass das EDA (Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten) keine expliziten länderspezifischen Warnungen mehr publiziert. Dies, weil momentan praktisch vor Einreisen in über 100 Länder, in welchen der Coronavirus bereits nachgewiesen wurde, abgeraten werden müsste.

Dieser Entscheid hat allerdings einschneidende Konsequenzen für Schweizer Reisende: Bei fehlender Warnung des EDA, wird eine Stornierung versicherungstechnisch so interpretiert, als dass sie rein aus eigenem Antrieb erfolgt ist.

Denn Angst, die behördlich nicht mittels eines Warnhinweises begründet wurde, ist nicht versichert. Folglich müssten Reisende die Kosten für Flüge, welche sie aus Vorsicht annullieren, selbst tragen. 

Die daraus resultierenden Probleme für die Reisebranche finden im Bundesrat jedoch Gehör und werden momentan aktiv diskutiert. Deshalb empfiehlt es sich vorerst abzuwarten.

Gutschein statt Geld

Um eine Rückerstattung zu umgehen, werben deshalb viele Airlines mit Flexibilität. Die Swiss und Edelweiss bieten beispielsweise kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. Die Swiss versicherte erst kürzlich: Das Geld werde zurückgezahlt und die Frist für Umbuchungen verlängert.

Bestimmte Flüge können somit verschoben werden und sogar auf andere Destinationen umgebucht werden. Andere Fluggesellschaften wie Chair Airlines oder Eurowings bieten Voucher an. Bei Eurowings ist der Voucher ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Die Flugstrecke ist bei der Einlösung des Vouchers frei wählbar und muss nicht mit der ursprünglich gebuchten Verbindung übereinstimmen.

Allgemein gilt es zu beachten, dass jede Airline unterschiedliche Alternativen anbietet. Zudem hat jede Airline andere Daten für die möglichen Umbuchungszeiträume festlegt, weshalb man sich am besten immer auf der Website der eigenen Fluggesellschaft über deren aktuell angebotenen Alternativen informiert. 

Miryam Koc
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