Für die Verantwortlichen ist es kein Spazierganggeworden: mit 11'306 (52,7 Prozent) Ja zu 10'133 (47,3 Prozent) haben die Schwyzer Katholikinnenund Katholiken gestern die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht relativ knapp gutgeheissen. Nach den Ablehnungen in den Jahren 2002 und 2006 klappte es also im dritten Anlauf. Bereits auf die Kirchgemeindeversammlungen im Herbst hin soll diese Änderung umgesetzt werden können. Damit dürfen in Zukunft Personen ohne Schweizer Bürgerrecht auch in den Räten der Kirchgemeinden Einsitz nehmen, was da und dort in den entsprechenden Gremien zu Entlastungen führen dürfte.
Die Gegnerschaft machte unter dem Motto «Wehret den Anfängen» gegen dasAusländerstimmrecht mobil und äusserte Befürchtungen, dass diese Regel dann auch auf Staatsebene durchgesetzt werden könnte. «Davon sind wir weit entfernt», sagte gestern Lorenz Bösch, der Präsident des kantonalen Kirchenvorstandes in einer Stellungnahme.
Diese Befürchtungen dürften allerdings laut Bösch schon dazu geführt haben, dass in 14 von 37 Kirchgemeinden ein Nein in die Urne gelegt wurde; in Tuggen resultierte Stimmengleichheit.
Gegen das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer sprachen sich vor allem kleinere Kirchgemeinden aus,unter ihnen Feusisberg, Buttikon und Wägital. Generell waren in den ablehnenden Kirchgemeinden die Nein-Stimmen-Anteile zwischen 81,4 Prozent (Alpthal) und 51,8 Prozent (Buttikon).
Am deutlichsten Ja sagten die Katholikinnen und Katholiken von Merlischachen (72,8 Prozent), am knappsten – mit Ausnahme der Stimmengleichheit in Tuggen – Wangen und Schübelbach, wo nur gerade zwei Stimmen ausschlaggebend waren für das Ja.