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Kanton
25.06.2021
25.06.2021 11:23 Uhr

Ja zum Energiegesetz, Mindestaufenthaltsdauer bleibt: Das hat der Kantonsrat entschieden

Der Feusisberger Gemeindeschreiber Hans Peter Spälti (rechts) übergibt Thomas Hänggi die Geschenke der Gemeinde.
Der Feusisberger Gemeindeschreiber Hans Peter Spälti (rechts) übergibt Thomas Hänggi die Geschenke der Gemeinde. Bild: Erhard Gick
Nach über dreistündiger Debatte hiess der Kantonsrat gestern das kantonale Energiegesetz gut. Die Mindestaufenthaltsdauer vor einer Einbürgerung bleibt bei fünf Jahren. Die Entscheide des Kantonsrats im Überblick.

Am Mittwoch und Donnerstag tagte der Kantonsrat gleich doppelt im MythemForum in Schwyz. Neben der Wahl des Kantonsratspräsidenten Thomas Hänggi (SVP, Schindellegi) standen noch weitere Themen an. Die Übersicht:

Deutliches Ja zum Energiegesetz

Bei der Beratung zum neuen kantonalen Energiegesetz ging es in erster Linie um den Vollzug der eidgenössischen Energiegesetzgebung und darin um die Energienutzung in Gebäuden, was in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt. Am Schluss der über dreistündigen Debatte raufte sich das Parlament am Donnerstag zusammen und verabschiedete das Gesetz mit 84 zu 7 Stimmen. Damit umging der Rat das obligatorische Referendum, was eine Volksabstimmung im November zur Folge gehabt hätte.

Der Wille des Volkes kam diesbezüglich ja bereits im vergangenen November klar zum Ausdruck, als die Schwyzerinnen und Schwyzer den Gegenvorschlag zur «Geld zurück»-Initiative gutgeheissen haben. Dieser verpflichtet die Regierung dazu, 2,5 Millionen Franken zur Förderung im Energiebereich bereitzustellen und damit entsprechende Rückerstattungs-Gelder aus der CO2-Abgabe in Bundesbern abzuholen. Damit steht ein Topf mit rund 9,5 Millionen Franken zur Förderung von Energiesparmassnahmen und erneuerbaren Energien zur Verfügung.

Einbürgerung: Mindestaufenthaltdauer bleibt

Der heutigen Mobilität Rechnung tragen wollte eine Einzelinitiative der drei SP-Kantonsräte Carmen Muffler (Pfäffikon), Andreas Marty (Einsiedeln/Arth) und Jonathan Prelicz (Goldau), indem sie die Mindestaufenthaltsdauer bei Einbürgerungen von fünf auf zwei Jahre reduzieren wollten. Dieser Zeitraum gilt für die Gemeinde, in der die Betroffenen eingebürgert werden wollen. Einbürgerungswillige müssen sich ohnehin zehn Jahre in der Schweiz aufhalten. Einzig die SP und die GLP votierten für eine Anpassung, der Rat lehnte die Fristverkürzung aber mit 58 zu 32 Stimmen ab.

Klare Forderung nach Steuersenkung

Die Eckdaten der Schwyzer Staatsrechnung 2020 sind bekannt. Statt eines Defizits von 14 Mio. Fr. resultierte ein Überschuss von 97 Mio. Franken, das Eigenkapital beträgt 461 Mio. Franken.Finanzdirektor Kaspar Michel stellte in Aussicht, dass im Dezember bei der Budgetberatung fürs Jahr 2022 eine Steuerfusssenkung «profund beurteilt» werden müsse. Dazu gabs ein deutliches «Jawohl» aus vier von fünf Fraktionen. Einzig die SP übte Kritik an der Finanz- und Steuerpolitik. «Das hohe Eigen­kapital macht die Situation für die Bürger nicht besser», sagte Leo Camenzind (Brunnen). Vielmehr solle nun der in den letzten Jahren vollzogene Leistungsabbau rückgängig gemacht werden.

Datensicherheit in Spitälern wird demnächst überprüft

Die Jahresberichte des Kantonsgerichts und des Verwaltungsgerichts wurden mit 97 zu 0 beziehungsweise 96 zu 0 Stimmen angenommen. Bei einem der Schwyzer Konkurs- und Betreibungsämter wurde allerdings der Einsatz einer Software kritisiert, die nicht mehr gewartet wird. Hier konnte Kantonsgerichtspräsident Urs Tschümperlin Entwarnung geben, indem die Anweisung erteilt worden sei, dieses Problem zu beheben.

Zustimmung – mit 91 zu 1 Stimmen – gab es auch für den Jahresbericht der Datenschutzstelle. Kommissionssprecher Thomas Büeler (SP, Reichenburg/Lachen) führte aus, dass verstärkt auf den Bereich Datensicherheit geachtet werde. Hier gelte es, das entsprechenden Know-how eventuell durch personelle Aufstockung zu beschaffen. Wie der Datenschutz-Beauftragte Philipp Studer erklärte, werden noch dieses Jahr die Spitäler bezüglich Daten­sicherheit geprüft.

 

Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24
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