Eingereicht bei den Vermittlerämtern wurden im letzten Jahr total 798 Klagen, das sind etwas weniger als im Vorjahr (909). Von den Schwyzer Vermittlern – in anderen Kantonen auch Friedensrichter genannt – wurden zusammen mit Vorjahrespendenzen insgesamt 806 Sühneverfahren durchgeführt.
Mehr als die Hälfte konnten direkt erledigt werden, entweder durch einen Entscheid oder einen Urteilsvorschlag des zuständigen Vermittleramtes oder – in nicht weniger als 380 Fällen – durch einen Vergleich. Durch die gegenseitige Unterzeichnung erwächst ein derartiger Vergleich sofort in Rechtskraft; der Fall ist damit erledigt.
Bei 330 der durchgeführten 806 Schlichtungsverhandlungen konnte keine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Der klagenden Partei wird demnach die Bewilligung ausgestellt, den Fall an ein Gericht zu überweisen.Diesen Weg beschritten im letzten Jahr jedoch nur die Hälfte der Kläger.
Gestützt auf die Gespräche vor dem Schlichtungsamt, eigener Einsicht oder nachfolgender ausseramtlicher Verhandlungen zwischen den Parteien gelangten letztlich nur 170 Fälle auch tatsächlich an ein Gericht. Die gesamte Erfolgsquote der Vermittlerämter im Kanton Schwyz liegt damit wie im Vorjahr bei rund 80 Prozent.
Nur jeder fünfte an diese vorgerichtliche Instanz herangetragene Fall hatte effektiv auch ein Gerichtsverfahren zur Folge. Die Vermittlerämter leisten einen effizienten Beitrag zur Entlastung der Gerichte.
Mit dem vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren steht bei arbeitsrechtliche Streitigkeiten, bei Uneinigkeiten in Erbschaftsdingen oder bei unbezahlten Forderungen aus Kauf und Dienstleistungen ein niederschwelliges Durchsetzungsangebot zur Verfügung. Auch Fälle aus dem nachbarschaftlichen Zusammenleben oder zivilrechtlichen Baufragen sind vorerst an ein Vermittleramt zu leiten.
Nach Eingang entsprechender Gesuche lädt der zuständige Vermittler die beiden Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung ein. Bei diesem vom Vermittler moderierten Gespräch wird auf formloser Ebene eine Einigung angestrebt.
«Schlichten statt richten», ist das Ziel. So soll ein für alle Beteiligten persönlich, emotional und auch finanziell aufwändiges Gerichtsverfahren verhindert werden.