In Zürich hat das Sicherheitsdepartement bereits mit den Spitälern Kontakt aufgenommen. Spitalmitarbeitende müssen sich daher nicht selbst um die speziellen Parkkarten kümmern, wie das Sicherheitsdepartement mitteilte.
Zur Grundversorgung gehören gemäss COVID-19-Verordnung 2 Einrichtungen und Betriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs weitergeführt werden müssen. Also Gesundheitseinrichtungen, Lebensmittelläden, Imbiss- und Take-Away-Betriebe, Apotheken, Drogerien, Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Banken, Poststellen, Werkstätten für Transportmittel, Tankstellen, Bahnhöfe und andere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.