Gleich fünf eidgenössische Abstimmungen liegen am 13. Juni vor. Sämtliche sind stark umstritten, die Exponenten zeigen sich unversöhnlich. Der Abstimmungskampf findet deshalb intensiv auf Plakaten, in Inseraten und Leserbriefen statt. Vornehm zurück halten sich jedoch die Kantonsregierungen und dabei erst recht der Schwyzer Regierungsrat – warum eigentlich?
Defensive Kantonskonferenz
Ein Forum für Abstimmungsempfehlungen der Kantone würde es zwar geben: die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Der Kanton Schwyz wird dort von Regierungsrat Herbert Huwiler vertreten, wie Staatsschreiber Mathias Brun auf Anfrage erklärt. Er bestätigt, dass die KdK tatsächlich Abstimmungsempfehlungen abgeben könne, aber nur, falls Interessen der Kantone tangiert würden. Allerdings müssten 18 der 26 Kantone für eine Zustimmung eintreten, um eine Empfehlung abzugeben, und auch dann erfordere es einen separaten Beschluss, bis die KdK damit an die Öffentlichkeit gehe.
Diese Zurückhaltung legt auch die Schwyzer Regierung an den Tag. Der Staatsschreiber erinnert daran, dass Behördenpropaganda an und für sich schon verboten sei. Das Bundesgericht habe auch die KdK diesbezüglich schon einmal gerügt. Nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichts sei diese Art der Behördeninformation nur zulässig, wen der jeweilige Kanton beziehungsweise alle Kantone von der Sachvorlage besonders betroffen seien.
Sache der Parteien und Verbände
Generell sei es so, dass der Schwyzer Regierungsrat die Meinung vertrete, dass Abstimmungsempfehlungen und das Führen von Abstimmungskampagnen nicht Sache der Behörden seien, sondern vielmehr der politischen Parteien und der Interessenverbände. Deshalb werde auch der Schwyzer Vertreter in der KdK jeweils mandatiert, gegen eine Abstimmungsempfehlung durch die KdK zu stimmen.
Auch kantonal zurückhaltend
Dieselbe Zurückhaltung auferlege sich die Regierung übrigens auch bei kantonalen Abstimmungen. So beschränke sich der Regierungsrat auf seine Ausführungen in den Abstimmungserläuterungen, wie ihm dies von Gesetzes wegen zugestanden werde.
Sollte es aber einmal eine Ausnahme geben, müsste dann im Regierungsgremium Einstimmigkeit herrschen? Nein, erklärt der Staatsschreiber, es würde eine einfache Mehrheit genügen, wobei der Landammann nur bei Stimmengleichheit den Stichentscheid fälle.
Dieser Fall dürfte aber kaum jemals eintreten. Denn die Schwyzer Regierung halte an ihrer langjährigen Praxis fest, dass sie keine Abstimmungsempfehlungen zu eidgenössischen Sachvorlagen abgibt. «Der Regierungsrat respektiert die freie demokratische Meinungsbildung», schliesst Staatsschreiber Mathias Brun.