Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien dürfen ab heute ebenfalls wieder öffnen.
Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragepflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal 15 Personen. Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen im Familien- und Freundeskreis wieder erlaubt. Jugendliche unter 20 Jahren können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Zudem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich.