Mit schwerem Geschütz trat gestern die Rechtsvertreterin eines Ausserschwyzers im Berufungsfall gegen vier Polizisten vor dem Schwyzer Kantonsgericht auf. Den Ordnungshütern, die vor einem Jahr vom Strafgericht ohne jeglichen Zweifel vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung freigesprochen worden waren, warf die Rechtsanwältin Folter sowie erniedrigende und unmenschliche Behandlung vor. Die Polizisten hätten nicht nur Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung begangen, sondern auch gegen das UNO-Übereinkommen und die Menschenrechtskonvention verstossen.
Mandant habe psychische und physische Folter erlitten
Die Polizisten hatten im September 2012 den Auftrag erhalten, den heute 51-jährigen Ausserschwyzer polizeilich dem Betreibungsamt zuzuführen. Als sie den Mann an seinem Wohnort in Altendorf abholen wollten, zeigte dieser sich renitent. Nach zwei angeblichen Fluchtversuchen wurde er in Handschellen gelegt, dann ins Spital gebracht (nachdem dieser eine Ohnmacht vortäuschte) und später nach ärztlicher Anordnung in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.
Der Mann sei widerrechtlich über mehrere Stunden gefesselt, als gefährlich verleumdet, ins Spital und in die Psychiatrie eingeliefert worden. Das sei keine polizeiliche Zuführung mehr gewesen, sondern eine Freiheitsberaubung, argumentierte die Anwältin. Ihr Mandant habe dadurch psychische und physische Folter erlitten. Die Staatsanwaltschaft habe den Fall mehrmals widerrechtlich eingestellt, und das Strafgericht habe den Mann als Simulanten abgekanzelt. Damit sei gegen die Menschenrechtskonvention verstossen worden.
Die Anwältin forderte nebst der Verurteilung der Polizisten eine Prozessentschädigung von 16 700 Franken. Die erstinstanzlich beantragte Zivilforderung ihres Klienten von rund 188 000 Franken zog sie zurück.