Seit bald 20 Jahren stellt die kantonale Steuerverwaltung Schwyz für das Ausfüllen der Steuererklärung die Software «eTax.schwyz» zur Verfügung. Diese Download-Lösung sei äusserst beliebt und werde inzwischen von drei Vierteln der steuerpflichtigen Personen genutzt, schreibt das Finanzdepartement in einer Medienmitteilung. In den letzten Jahren habe sich die Digitalisierung jedoch rasant weiterentwickelt und die klassischen PCs würden in vielen Lebensbereichen von Mobile Devices wie Tablets und Smartphones verdrängt. Immer weniger Haushalte verfügten noch über einen Drucker, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Kanton Schwyz trage dieser Entwicklung Rechnung und realisiere mit «eTax.SZ» eine moderne Online-Deklarationslösung.
Vollständig papierlos
Mit «eTax.SZ» kann die Steuerklärung künftig vollständig digital ausgefüllt und inklusive der notwendigen Beilagen wie Lohnausweis, Bankbelege und so weiter ohne Unterschrift online eingereicht werden. Die Deklarationslösung «e.Tax.SZ» biete diverse Vorteile. So sei der Import der Vorjahresdaten aus der früheren Lösung «eTax.schwyz» möglich. Die erforderlichen Belege können mit der Mobile-App digitalisiert und direkt in die Deklarationslösung übertragen werden. Durch die unterschriftsfreie elektronische Einreichung sei der Deklarationsprozess vollständig papierlos. Nicht zuletzt sei die Registrierung für «e.Tax.SZ» einfach und sicher. Bei technischen oder fachlichen Fragen bietet eine zentrale Support-Hotline Hilfe.
Auch offline ausfüllen
Die neue Online-Lösung steht ab dem kommenden 1. Februar über die gängigen Web-Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Safari etc.) via PC, Tablet oder Smartphone zur Verfügung. Wer seine Steuererklärung nicht direkt online ausfüllen will, kann «eTax.SZ» wie bisher herunterladen und als Desktop-Applikation nutzen, wie das Finanzdepartement weiter schreibt. Auch nach dem Offline-Ausfüllen der Steuererklärung können diese online eingereicht oder wie bisher ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Belegen postalisch eingereicht werden.
Zusammen mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung werden die Steuerpflichtigen mittels eines separaten Informationsblattes über die Neuerung informiert. Weitere Informationen und ein Erklärungsvideo sind Ende Januar 2021 zudem auf der Homepage des Kantons Schwyz verfügbar, wie es in der Mitteilung abschliessend heisst.