In seinem sonderpädagogischen Konzept hat der Erziehungsrat des Kantons Schwyz die Grundlagen für die Unterrichtsbewilligung für die C-Klassen und die Werkschulen festgelegt. Die Kantonsräte Franz Camenzind (SP, Einsiedeln), Martin Brun (SVP, Sattel), Matthias Bachmann (CVP, Küssnacht) und Jonathan Prelicz (SP, Arth-Goldau) sind der Meinung, dass das Konzept veraltet ist und nicht mehr der aktuellen Bildungslandschaft entspricht. Als Gründe geben sie an, dass der Erziehungsrat des Kantons Schwyz durch seine äusserst restriktiveBewilligungspraxis für Lehrpersonen in den C-Klassen und Werkschulen einen akuten Mangel an Lehrpersonen verursache.
«Der Erziehungsrat verlangt heute von ausgebildeten Lehrpersonen auf der Sekundarstufe ein gutes Zusatzstudium an der Heilpädagogischen Hochschule Zürich für die Zulassung zum Unterricht in den Sek-C-Klassen und in der Werkschule des Kantons», schreiben die Vier in einem Postulat. Damit wolle der Erziehungsrat die Qualität des Unterrichts sichern. «Das Gegenteil ist aber der Fall», so die Postulanten. «Qualifizierte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind heute sehr gesucht, der Bedarf an Klassenlehrpersonen kann kantonsweit nicht abgedeckt werden », stellen sie fest. So würden laufend Lehrpersonen befristet angestellt, die nach drei Jahren entlassen werden müssen, obwohl sie sich engagiert und bewährt haben.
Kein Lohnanstieg
Zweiter Punkt ist laut den Postulanten, dass der Kanton Schwyz im Gegensatz zum Kanton Zürich keinen Lohnanstieg für die Absolventen eines zweiten Masterstudiums Heilpädagogik vorsieht. «Sinnvoll wäre es, Lehrpersonen für C-Klassen und Werkschulen im Kanton zu halten und ihnen die Lehrbewilligung zu erteilen», so die Kantonsräte.
Sie fordern den Regierungsrat deshalb auf, zu prüfen, ob dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten oder eine andere Massnahme zu treffen ist, damit eine Lehrperson mit einer Ausbildung auf der Sekundarstufe (Masterdiplom) unbefristet als Klassenlehrperson für die Sek C und Werkschule unterrichten darf, «sofern ihre Weiterbildung auf die Qualifikation im heilpädagogischen Bereich ausgerichtet ist (CAS oder Module im Rahmen der Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule) ». Weiter wird der Regierungsrat aufgefordert, zu prüfen, ob das Sonderpädagogische Konzept des Kantons Schwyz an eine neue Bewilligungspraxis angepasst werden muss.