Die Schwyzer Regierung hat beschlossen, die Auslastungsquote des bestehenden Verteilschlüssels der Asylsuchenden pro Gemeinde im kommenden Jahr erneut nach unten anzupassen.
Aktuell hat es nicht mehr so viele Asylsuchende wie vor ein paar Jahren. Beispielsweise während der Flüchtlingswelle 2015 wurden die Vereinbarungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden nach oben angepasst. «Die Korrektur nach unten ändert nicht viel an der konkreten Situation in den Gemeinden», sagt Markus Blättler, Vorsteher Amt für Migration. Man passe nur die zu erwartende Auslastung den Gegebenheiten an, damit die Gemeinden nicht mehr Asylwohnungen bereitstellen müssen als benötigt.
Als Puffer einsetzen
Die vom Bund dem Kanton Schwyz zugewiesenen Asylsuchenden werden zuerst in einem der kantonalen Durchgangszentren (DGZ) Degenbalm in Morschach oder Biberhof in Biberbrugg untergebracht und in der Regel frühestens nach sechs Monaten auf die Gemeinden verteilt. So können die DGZ als Puffer dienen, falls es innerhalb der Gemeinden Engpässe gebe. «Wir arbeiten seit Jahren eng und lösungsorientiert mit den Asylkoordinatoren der Gemeinden zusammen», so Blättler.
Unterdessen muss der Kanton Schwyz prozentual sogar mehr Asylsuchende aufnehmen, als früher. Der Kanton Schwyz war bis im Frühjahr 2019 für die Unterbringung von 1,8% der Personen besorgt, welche der Bund im Rahmen des Asylprozesses auf die Kantone verteilt hatte. Per 1. März 2019 traten die neuen, beschleunigten Asylverfahren in Kraft. Schwyz ist seit dann verpflichtet, 2,8% der auf die Kantone verteilten Asylsuchenden zu übernehmen.
Pro Jahr werden den beiden Schwyzer Durchgangszentren durchschnittlich 220 bis 300 Asylsuchende zugeteilt. Von dort aus werden sie nach einem bestimmten Verteilschlüssel auf die Gemeinden weiterverteilt. Der Verteilschlüssel wird proportional zur Bevölkerung der Gemeinden berechnet. Für spezielle Leistungen, beispielsweise als Standortgemeinde eines Durchgangszentrums oder einer Nothilfe-Unterkunft, gibt es eine Kompensation. Zum Beispiel erhält der Bezirk Einsiedeln für den Standort des DGZ Biberhof eine Kompensation von elf Plätzen.
Quote erneut gesenkt
Mit dem starken Rückgang der Asylgesuche drängt sich künftig erneut eine Anpassung des innerkantonalen Verteilschlüssels respektive dessen Auslastungsquote auf. So reagiere man gleichzeitig auf den Rückgang der Asylgesuche und entlaste die Gemeinden zusätzlich.
Die Senkung der Auslastungsquote erfolgt gestaffelt. Bereits auf letzten Juli gab es eine Anpassung auf 75 % der bisherigen Quote. Auf den 1. Januar 2021 folgt eine weitere Korrektur auf den Wert von 65 % und zur Mitte des kommenden Jahres dann auf 60 %.
Zum Beispiel hat die Gemeinde Freienbach per 1. Juli 2021 statt wie bisher 162 Plätze noch 131 Plätze bereitzustellen. Die Gemeinde mit der tiefsten Quote ist und bleibt Innerthal mit aktuell zwei und ab Mitte nächsten Jahres noch einem einzigen Asylsuchenden. In Vorderthal sind es aktuell zehn und zukünftig noch maximal acht Asylsuchende. «Diese Zahlen sind ohne Gewähr und gelten so lange sich die Weltsituation nicht gravierend verändert», so Blättler.