Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
10.11.2020

Schwyzer Finanzausgleich soll fairer werden

Bild: Unsplash: Claudio Schwarz
Die Staatswirtschaftskommission will Schwächen und Fehlanreize des jetzigen Systems ausmerzen und die Steuerattraktivität der Gebergemeinden beibehalten.

Im Bericht Finanzen 2020 zeigt der Regierungsrat verschiedene Schwachstellen beim innerkantonalen Finanzausgleich auf und hat ein Reformkonzept entwickelt. Zunächst beschränkt sich der Regierungsrat auf einzelne Massnahmen, die eine kurzfristige Verbesserung bringen. Der Anstoss für eine ganzheitliche Reform müsse aber vom Kantonsrat ausgehen.

Diesen Ball nimmt nun die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) auf und reicht eine entsprechende Motion ein. Es brauche eine gesamtheitliche Reform, um die Schwächen und Fehlanreize des bestehenden Systems auszumerzen, schreibt die Stawiko in einer Medienmitteilung. Die Kommission habe sich zum Ziel gesetzt, «ein anreizbasiertes, faires und zeitgemässes Finanzausgleichsystem zu implementieren». 

Dabei soll die Steuerattraktivität der finanzstarken Höfner Gebergemeinden beibehalten werden. Das System soll aber auch die gesellschaftlichen Entwicklungen der Gemeinden im Bereich der Sozial- und Zentrumslasten berücksichtigen. So könnte eine Überdotierung gewisser Gemeinden reduziert werden und die mittleren Gemeinden würden nicht mehr vom innerkantonalen Finanzausgleich entkoppelt. 

Die Stawiko verlangt nun vom Regierungsrat eine umfassende Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs. Als Basis für das neue System solle das von der Hochschule Luzern ausgearbeitete Reformkonzept dienen. Überprüft werden sollen auch vertikale Transferzahlungen im Rahmen des sogenannten «indirekten Finanzausgleichs» zwischen Kanton und Gemeinden. Dazu gehören beispielsweise Beiträge des Kantons an die Gemeinden für Lehrerbesoldung und Verbindungsstrassen, andererseits Beiträge der Gemeinden an den Kanton für Sonderschulen, Sozialversicherungen, Prämienverbilligungen, Pflegefinanzierung und Öffentlichen Verkehr. 

Diese Beträge richten sich in der Regel nach der Einwohnerzahl und nicht nach der Steuerkraft der Bezirke und Gemeinden. Problematisch an diesen Transferzahlungen seien einerseits die fehlende Transparenz, andererseits das meist nicht stimmige fiskalische Äquivalenz, schreibt die Staatswirtschaftskommission.

 

Hans-Ruedi Rüegsegger, Redaktion March24 & Höfe 24
Demnächst