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Kanton
28.10.2020
28.10.2020 18:59 Uhr

Im Restaurant nur noch vier Personen pro Tisch

Zu den heutigen Entscheiden des Bundesrats in Sachen Eindämmung des Coronavirus findet um 16.15 Uhr eine Medienkonferenz statt. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Gesundheitsminister Alain Berset und Wirtschaftsminister Guy Parmelin informieren über weitere Massnahmen. Sie gelten ab heute, 24 Uhr.

Geisterspiele für die Lakers – Aus für Amateur-Kontaktsport

Die neusten Entscheide des Bundesrats haben für die Sportszene schwere Folgen.

von Lars Morger

Der Bundesrat hat beschlossen, dass öffentliche Veranstaltungen auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden. Dies hat auch Folgen für die SCRJ Lakers. Sie müssen am Donnerstag im Heimspiel gegen den SC Bern und auch in Zukunft – sofern die Saison weitergespielt wird – auf Zuschauer im Stadion verzichten. 

Lakers-CEO Markus Bütler nimmt den Entscheid zur Kenntnis. Für ihn ist klar, dass es nun Beiträge für die Klubs braucht, die nicht zurückbezahlt werden müssen – sogenannte à-Fonds-perdu-Beiträge. «Wir können ohne
Zuschauer nicht wirtschaften. Also brauchen wir finanzielle Unterstützung.»

Bezüglich des weiteren Verlaufs der Saison kann Bütler noch keine Aussagen machen. «Wir sind nun froh, dass nächste Woche Natipause ist und wir Zeit haben, alles in Ruhe zu diskutieren», so der Geschäftsführer. Grundsätzlich ist die oberste Priorität, dass alle Klubs überleben. «Wir brauchen eine Liga, und nicht nur zwei oder drei Klubs.» Es werde aber schwierig, für alle Klubs die richtige Lösung zu finden. Denn schlussendlich sind es zwölf unabhängige Arbeitgeber mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Markus Bütler hofft dennoch, dass alle Klubs am gleichen Strang ziehen werden.

Unter den neuen Massnahmen leidet auch der Amateursport. Kontaktsportarten sind per sofort verboten und andere Sportarten dürfen nur in Gruppen bis zu 15 Personen ausgeübt werden, sofern der Abstand eingehalten werden kann. Dies betrifft auch diverse Ausserschwyzer Sportvereine. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 16 Jahren, die weiter auch als Mannschaft trainieren dürfen. «Das ist enorm wichtig. Wenn wir bei den Kindern eine Saison verlieren, holen wir das nie mehr auf», sagt Bütler. 

 

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1. Maskenpflicht ausgeweitet

- Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, z.B. vor Restaurants.
Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen zu Ladenöffnungszeiten und überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

- An Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden. Präsenzunterricht an Hochschulen wird ab Montag verboten. Präsenzunterricht für alle anderen Schulen bleibt erlaubt.

- Am Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden. (Verschärfung: Im Kanton Schwyz generelle Maskenpflicht, ausser in Einzelbüros)

2. Veranstaltungen werden begrenzt

- Laut Bundesrat ist diese Begrenzung notwendig, weil sich viele Personen im Familien- und Freundeskreis anstecken. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von fünfzig Personen. (Im Kanton Schwyz: 30)

 

Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden - mit den notwendigen Schutzmassnahmen.

3. Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr

- Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen.

- In Restaurants und Bars dürfen neu schweizweit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen - ausser es handelt sich um Familien mit Kindern.

- Von 23 Uhr bis 6 Uhr müssen auch die Restaurants schliessen.

 

4. Einschränkungen bei Sport und Kultur

- Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch eine Maske getragen wird. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten.

- In grossen Räumen (wie Tennishallen) gilt keine Maskenpflicht. 

- Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren.

- Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

5. Schnelltests ab 2. November zugelassen

Neben den neuen schweizweit geltenden Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, ab dem 2. November Schnelltests in der Schweiz zuzulassen. Deren Anwendung wird jedoch eingeschränkt. Schnelltests sollen nur bei Personen eingesetzt werden, die Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören.

Auch Personen, die eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, sollen von Schnelltests profitieren können. Der Bundesrat hat auch die Frage der Kosten geklärt: Schnelltest für Personen, die die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Kriterien erfüllen, bezahlt der Bund.

Hier der Live-Stream. Wir informieren euch ebenfalls im Anschluss an das Gezeigte.

Redaktion March24 & Höfe 24
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