Das Coronavirus zeigte Folgen: Gerade einmal 40 von 60 Kantonskirchenräten fanden sich am Freitag im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum (SJBZ) in Einsiedeln ein, um an der dritten Session 2020 teilzunehmen. Damit war das katholische Kirchenparlament beschlussfähig. Hinzu kam, dass auch der Vorstand der Schwyzer Kantonalkirche unter dem Virus leidet:
Stephan Betschart befindet sich zurzeit in Quarantäne, Vreni Bürgi hat Symptome und muss sich einem Corona-Test unterziehen.
Eine wichtige Session des katholischen Kirchenparlaments stand auf dem Programm: Am Freitag entschieden die Kantonskirchenräte darüber, ob Ausländer in Zukunft wählen und abstimmen dürfen. Im Fokus der Sitzung des Parlaments stand eine Fassung des kantonalen Kirchenvorstands, die da lautet: «Ein Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde seines Wohnsitzes ohne Schweizer Bürgerrecht, welches das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, ist stimm- und wahlberechtigt, sobald es die Niederlassungsbewilligung C hat.»
Integration Rechnung tragen
Eine Motion wurde an der Session des Kirchenparlaments am 24. Mai 2019 einstimmig – bei drei Enthaltungen – angenommen. Damit wurde der kantonale Kirchenvorstand beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Die Kommission beantragte dem Rat einstimmig, den Paragraf 3, Wahl- und Abstimmungsgesetz, um diesen einen Absatz zu ergänzen. Dieser
Beschluss sei dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
«Der Kantonskirchenrat kann jedoch auch beschliessen, dass eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss, ohne dass dazu das Referendum ergriffen werden muss», betonte Reichmuth. Die Mitglieder des Kirchenparlaments seien schliesslich gewählte Volksvertreter und könnten ihre Verantwortung selbst wahrnehmen.
Einstimmig, bei zwei Enthaltungen, sagte der Kantonskirchenrat schliesslich Ja zur Gesetzesvorlage.
Zahlen
Der kantonale Kirchenvorstand beantragte dem Parlament, den Voranschlag 2021 mit einem Gesamtaufwand in der Höhe von 2,1 Millionen Franken und einem Überschuss von 6000 Franken anzunehmen. «Bei 93 708 Katholiken und einer Kopfquote von 23 Franken ergeben sich Beiträge der Kirchgemeinden von total 2,1 Millionen Franken», heisst es im Bericht zum Voranschlag 2021.
Zu reden gaben die Beiträge für die Bistumskasse: Kirchenpräsident Lorenz Bösch warnte davor, die Verweigerung dieser Gelder als Druckmittel einzusetzen: «Es könnte kontraproduktiv sein, damit Einfluss auf die Bischofswahl in Chur nehmen zu wollen.» Besser sei es, erst dann zu dieser Massnahme zu greifen, wenn alle Stricke reissen würden. Der Voranschlag 2021 wurde schliesslich einstimmig genehmigt.
Der Vorstand beantragte, dem Finanzausgleich 2021 mit einem Ausgleich der Normkosten zu 90 Prozent, dem belassenen Strukturzuschlag und einem anrechenbaren Steuerfuss von 30 Prozent sowie der berechneten Progression in der Verteilung des zu leistenden Finanzausgleichs unter den ausgleichspflichtigen Kirchgemeinden zuzustimmen.
Kantonskirchenrat Andreas Marty aus Arth stellte einen Antrag, den Ansatz auf 92,5 Prozent zu erhöhen, um damit «übermässigen Unterschieden in den Steuerverhältnissen unter den Kirchgemeinden» entgegenzuwirken. 22 Stimmen votierten für diesen Antrag. 46 Stimmen waren für die Bei-behaltung des Ansatzes bei 90 Prozent.
Die Frühlingssession des Kantonskirchenrates findet im kommenden Jahr am 28. Mai, die Herbstsession am 22. Oktober statt.