Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
26.10.2020

Bereits wieder 600 Kurzarbeitsgesuche

Bild: zvg
Die zweite Corona-Welle trifft bereits wieder die heimische Wirtschaft. Seit dem 1. September bis heute gingen beim Kanton Schwyz schon wieder 583 Anträge auf Kurzarbeit ein. Seit Beginn der Pandemie wurden in Schwyz total 113 Millionen Franken ausbezahlt. 

Im Lockdown im Frühling hat der Staat den Coronageschädigten Firmen schnell und unkompliziert mit Krediten und der Möglichkeit zu vereinfachten Kurzarbeitsgesuchen Unterstützung geboten. Nun hat die zweite Welle die Schweiz erfasst. Ein Lockdown wurde bislang zwar nicht wieder ausgerufen.

Trotzdem leiden die ersten Schwyzer Betriebe – etwa in der Gastronomie, der Event- und Kulturbranche, aber auch andere KMU – bereits wieder stark unter der aktuellen Situation. Im Gespräch sagt Hubert Helbling, Vorsteher des Kantonalen Amts für Arbeit, wie die Stimmung in der Wirtschaft derzeit ist und was betroffene Firmen unternehmen können.

Ein Lockdown wurde zwar noch nicht ausgerufen, doch die Stimmung in der Wirtschaft dürfte angespannt sein. Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage?

Richtig, noch haben wir keinen Lockdown, und wir hoffen sehr, dass keiner mehr notwendig sein wird. Aus diesem Grund setzt man ja auch auf die aktuellen Sicherheitsvorschriften wie Maskenpflicht und so weiter, um nicht nur die Bevölkerung vor dem Virus und der Gefahr zu schützen und um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sondern auch, um einen Lockdown abzuwenden. Aktuell wirtschaftlich sind davon in erster Linie Veranstalter betroffen. Im Grunde genommen kann ja weiterhin gearbeitet werden, aber die Schutzmassnahmen haben Auswirkungen auf den Betrieb, vor allem dort, wo Einschränkungen angeordnet werden, was zu Kundenausfällen führt. Selbstverständlich ist das sehr individuell.

Die ganze Gastronomie hat derzeit klar weniger Gäste.

Im Moment wird die Situation auch noch durch Angst getriggert. Wenn aber beispielsweise die Gäste das Vertrauen zum Speiserestaurant in dessen Sicherheitsmassnahmen wiederfinden, wird es dort bald wieder bessergehen, trotz Maskentragpflicht. Abgesagte Firmenessen hingegen werden wohl kaum kompensiert werden können. Wie es weitergeht, ist leider nur schwer zu beurteilen und hängt in erster Linie vom Pandemieverlauf ab. 

Welche Möglichkeiten bieten sich Schwyzer Betrieben in der aktuellen Situation, wenn die Umsätze ausfallen oder stark zurückgehen, beziehungsweise wenn es nicht mehr genügend Arbeit für die Angestellten gibt?

Die Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen, existiert selbstverständlich weiterhin, und das vereinfachte Verfahren beziehungsweise summarische Abrechnungsverfahren wurde ja ab 1. September bis Ende Jahr verlängert. Aber wichtig ist zu wissen, dass die Erwerbs- oder Umsatzausfälle nicht versichert sind und auch nicht kompensiert werden können, sondern lediglich die Arbeitsausfälle der Angestellten und deren Lohnausfälle. Das ist ein Umstand, mit dem sich viele Arbeitgeber verständlicherweise schwertun.

Wie müssen betroffene Firmen konkret vorgehen?

Wenn der Betrieb davon ausgehen muss, dass er seine Angestellten aufgrund der fehlenden Aufträge nicht mehr beschäftigen kann, muss er, gestützt auf das Arbeitslosenversicherungsgesetz, spätestens zehn Tage vor Einführung der Kurzarbeit eine begründete Voranmeldung machen. Bei kurzfristig angeordneten behördlichen Massnahmen, wie einem Lockdown oder Ähnlichem, wird die Voranmeldefrist voraussichtlich wieder verkürzt. Die entsprechenden Formulare sind auf www.arbeit.swiss zu finden und nach Möglichkeit elektronisch einzureichen. 

Und was gilt für Selbstständigerwerbende?

Für Erwerbsersatzentschädigungen, also wenn die Kurzarbeit nicht greift, wie eben beispielsweise für Selbstständigerwerbende, ist die AHV-Ausgleichskasse zuständig. Informieren kann man sich unter www.aksz.ch.

Wie hat sich der Verlauf der Kurzarbeit seit Pandemie-Beginn entwickelt, nehmen wegen der zweiten Welle die Gesuche auf Kurzarbeitsentschädigung wieder zu?

Wir haben bis heute 113 Millionen Franken ausbezahlt. Der grösste Teil ist dem Lockdown ab März geschuldet. So wurden bis Ende August Kurzarbeitsentschädigungen an rund 3500 Betriebe im Kanton Schwyz ausbezahlt. Für die Kurzarbeit seit 1. September bis heute gingen 583 Anträge ein, davon rund 450 für den Anspruch ab 1. September. Leider mussten bisher auch viele Anträge abgewiesen werden, und über 80 Betriebe haben auf unsere Fragen mit einem Rückzug des Antrags geantwortet. Aber es ist tatsächlich so, dass seit der zweiten Welle und den verschärften Sicherheitsvorschriften die Anträge zugenommen haben.

Redaktion March24 & Höfe24
Demnächst