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Kanton
20.10.2020
20.10.2020 10:35 Uhr

Freiheitsstrafen für Rumänenbande gefordert

Den drei Männern und einer Frau warf die Anklage vor, in insgesamt 26 Fällen zwischen August 2018 und September 2019 in den Kantonen Schwyz, Zürich, Aargau, Luzern, Zug, Graubünden, Thurgau und St.Gallen gewerbs- und bandenmässige Diebstähle vor allem in Läden von Grossverteilern begangen zu haben. Der Deliktsbetrag soll sich auf über 93 000 Franken belaufen haben. (Bild: Keystone)
Den drei Männern und einer Frau warf die Anklage vor, in insgesamt 26 Fällen zwischen August 2018 und September 2019 in den Kantonen Schwyz, Zürich, Aargau, Luzern, Zug, Graubünden, Thurgau und St.Gallen gewerbs- und bandenmässige Diebstähle vor allem in Läden von Grossverteilern begangen zu haben. Der Deliktsbetrag soll sich auf über 93 000 Franken belaufen haben. (Bild: Keystone) Bild: Keystone
Letzte Woche musste sich eine mutmassliche rumänische Diebesbande vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten.

Das Schwyzer Strafgericht behandelte am Wochenende den Fall einer rumänische Diebesbande, die vom Kanton Schwyz aus operierte. Den drei Männern und einer Frau im Alter zwischen 32 und 46 Jahren wird vorgeworfen, zwischen 7. August 2018 und 23. September in 26 Fällen in den Kantonen Schwyz, Zürich Aargau, Luzern, Zug, Graubünden, Thurgau und St. Gallen gewerbs- und bandenmässige Diebstähle begangen zu haben. Der Deliktsbetrag soll sich auf über 93'000 Franken belaufen haben.

Stehlen ging relativ einfach

Die Diebstähle erfolgten in Selbstbedienungsläden von Grossverteilern wie Coop, Manor, Migros, Bau und Hobby, H& M, Jumbo, Obi. Gestohlen wurden Kleider, Uhren, Lebensmittel, Koffer und Taschen, Elektrogeräte, Rasierapparate, Kopfhörer, Besteck, Werkzeuge, Alkoholika sowie Kosmetikartikel und Schuhe. Die Vorgehensweise war einfach und erstaunlich zugleich. Vor allem die Männer füllten in den Läden ihre Einkaufswagen mit Diebesgut, lungerten dann vor dem Ladenausgang herum, bis sie die Gelegenheit fanden, unbemerkt mit der Ware aus den Läden zu verschwinden. Untereinander waren sie mit Kopfhörern über Bluetooth verbunden, um sich gegenseitig zu verständigen. Die Diebe nutzten den Umstand, dass in vielen Selbstbedienungsläden aus Kundenkomfortgründen die Sicherheitsschranken abgeschafft worden sind.

Kanton Schwyz als Schaltzentrale für kriminelle Machenschaften

Die Staatsanwältin bezeichnete einen 46-Jährigen, der bei seiner 44-jährigen Freundin in einer Märchler Gemeinde wohnte, als Kopf der Bande. Er habe die Aktivitäten koordiniert. Sie forderte für ihn eine fünfjährige Freiheitsstrafe sowie einen 15-jährigen Landesverweis. Die Freundin habe eine tragende Rolle gespielt, indem sie ihre Wohnung als Unterkunft und Lager für das Deliktsgut zur Verfügung stellte. «Die Bande benutzte den Kanton Schwyz als Schaltzentrale für ihre kriminellen Machenschaften», sagte die Staatsanwältin. Nur zum Teil geständig

Alle Beschuldigten, die sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befinden, waren nur zum Teil geständig, die ihnen vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Die Frau sagte: «Ich bin ohne meinen Willen in diese Situation geraten.»

Das Strafgericht des Kantons Schwyz wird sein Urteil später schriftlich eröffnen.

Vollständiger Bericht in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» sowie im «Bote der Urschweiz» zu lesen.

 

Ruggero Vercellone
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