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Kanton
13.10.2020

Verschmähte Ex geht aufs Ganze

2017 hatte die Beschuldigte ihrem Ex einen bösartigen Brief geschickt – im Namen eines von ihr erfundenen Mannes. (Symbolbild: zvg)
2017 hatte die Beschuldigte ihrem Ex einen bösartigen Brief geschickt – im Namen eines von ihr erfundenen Mannes. (Symbolbild: zvg) Bild: unsplash/zvg
Rosenkrieg wird vor dem Schwyzer Kantonsgericht zur Seifenoper.

Eine 29-jährige Frau, die vom Bezirksgericht 2019 wegen Beschimpfung der neuen Freundin ihres ehemaligen Freundes verurteilt worden war, stand kürzlich vor den Schranken des Kantonsgerichts.

Warum sie auf einer öffentlichen Verhandlung beharrt hatte, wollte sie dem Gericht nicht beantworten. Auch sonst hiess ihre Antwort auf die Fragen des Gerichts meist «dazu sage ich nichts». Der Staatsanwalt sagte, dass das öffentliche Berufungsverfahren «bösartig» von der Frau durchgesetzt worden sei, um die neue Freundin nochmals vor Gericht zerren zu können. Anwesend vor Gericht waren der Mann, seine neue Freundin sowie die Ex.

Sie wollten die beiden auseinanderbringen

2017 hatte die Frau, die sich in juristischen Belangen auskennt, ihrem Ex einen bösartigen Brief geschickt. Der Brief wurde im Namen eines nicht existierenden Mannes verschickt. Darin hiess es, dass er mit der neuen Freundin ein Liebesverhältnis gehabt habe und von dieser schwer enttäuscht worden sei. Sie habe ihn betrogen und sogar mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt. Auf dem Brief haben die Untersuchungsbehörden einen Fingerabdruck der Ex gefunden und konnten zudem beweisen, dass die Marke für den Brief über ihre Mobilfunknummer bezahlt worden war.

Zu diesen, laut Staatsanwalt erdrückenden Beweisen, führte die Frau aus: «Dazu sage ich nichts.» Ihrem Ex-Freund soll die Frau nach dem Liebes-Aus im Frühjahr 2017 gesagt haben, sie werde seiner neuen Freundin «das Leben zur Hölle machen». Laut Anklageschrift erhielt die Neue drei auf ihren Namen bestellte Pakete mit kompromittierendem Inhalt und ein Betreibungsbegehren von über 9'000 Franken einer nicht existierenden Gläubigerin. Zudem wurden die Pneus an ihrem Auto aufgestochen.

Die Ex wurde vor einem Jahr vom Bezirksgericht wegen Beschimpfung zu 32 Tagessätzen à 230 Franken verurteilt. Von dem Anklagepunkt der Nötigung wurde sie freigesprochen, da das Gericht diesen Punkt als nicht erstellt erachtete. Vor Kantonsgericht beantragte der Verteidiger einen Freispruch und dass die Gerichtskosten sowie eine Genugtuungszahlung von 10'000 Franken aus der Staatskasse zu entrichten seien.

Der Staatsanwalt führte aus, «heute nichts Neues gehört zu haben» und verlangte in seiner Anschlussberufung einen Schuldspruch von 90 Tagessätzen zu 200 Franken. Er geht davon aus, dass die Frau auch wegen Nötigung, wovon sie durch das Bezirksgericht freigesprochen worden war, zu verurteilen ist.

Andreas Seeholzer
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