«Infizierte Person informiert weitere Kontakte»
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen müsse das Contact-Tracing angepasst werden. Vom Contact-Tracing-Team direkt telefonisch kontaktiert würden nur noch Mitbewohner und Intimpartner einer positiv getesteten Person. «Es handelt sich dabei um die wichtigsten Kontakte, da bei diesen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung am grössten ist.»
Der kantonsärztliche Dienst stelle der positiv getesteten Person einen Text zur Verfügung, welchen diese den weiteren Personen, mit welchen sie Kontakt hatte, per E-Mail, Kurznachricht oder Whatsapp zustellen könne, damit sich diese in Quarantäne begeben würden.
«Parallel dazu werden weiter zusätzliche personelle Ressourcen rekrutiert, um das Contact-Tracing wieder wie bisher wahrnehmen zu können», heisst es in der Medienmitteilung.
Wer eine Maske trug, muss nicht in Quarantäne
«Wer bei einem Kontakt mit einer (später) positiv auf das Coronavirus getesteten Person eine Maske getragen hat, muss sich grundsätzlich nicht in Quarantäne begeben. Dieser Grundsatz ist nicht neu, sondern hat seit Beginn des Contact-Tracing Gültigkeit.» Hingegen könne eine sich bereits in Quarantäne befindliche Person nicht von der Quarantänepflicht befreien, indem sie eine Maske trage.
In Alters- und Pflegeheimen sind insgesamt 19 (Stand am Freitag: 18) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen.