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Kanton
13.10.2020
13.10.2020 15:11 Uhr

Arbeitsunfall in der March vor Gericht

Der Gerüstbau ist ein laufender Prozess, bei dem sich Teile davon täglich bewegen. Obwohl verboten, werden von Handwerkern auch immer wieder eigenmächtig Veränderungen an den Gerüsten vorgenommen. (Symbolbild: Archiv)
Der Gerüstbau ist ein laufender Prozess, bei dem sich Teile davon täglich bewegen. Obwohl verboten, werden von Handwerkern auch immer wieder eigenmächtig Veränderungen an den Gerüsten vorgenommen. (Symbolbild: Archiv) Bild: zvg
Ein Gerüstbauunternehmer und ein Bauleiter standen vergangenen Donnerstag vor dem Bezirksgericht March. Wegen eines mangelhaft unterhaltenen Gerüsts soll es zu einem Arbeitsunfall gekommen sein.

Dem beschuldigten Unternehmer wird vorgeworfen, ein Baugerüst mit erheblichen Mängeln erstellt oder zumindest den ordnungsgemässen Zustand zu wenig überprüft zu haben. In der Verantwortung sieht die Staatsanwaltschaft auch den zuständigen Bauleiter. Den beiden werden Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.

Morsch und ohne Schrauben

Unbestritten ist, dass es im Oktober 2015 auf einer Baustelle in der March zu einem Arbeitsunfall kam. Ein Arbeiter begab sich von einem Balkon auf das Gerüst, in der Absicht, auf der gegenüberliegenden Seite des Balkons ein Flies von einer Rolle abzuschneiden. Bei diesem Vorhaben fiel der Mann samt Bodenbrett rund 2,5 Meter in die Tiefe und verletzte sich.

Laut der Staatsanwaltschaft hätten die Mängel am Gerüst bei pflichtgemässer Kontrolle festgestellt werden müssen. Der Unfall wäre somit zu vermeiden gewesen. Der angeklagte Gerüstbauunternehmer sagte vor Gericht, ihm sei klar, dass er in der Verantwortung stehe, was die Sicherheit des Gerüsts angeht. Allerdings warfen er und sein Verteidiger die Frage auf, wie umfassend seine Pflichten in dieser Hinsicht überhaupt haben gewesen sein können. So habe der Unternehmer seinen Mitarbeitern bereits früher die Anweisung gegeben, schadhafte Bretter stets auszusortieren. Und da die Schrauben auf der Unterseite fehlten, sei der Mangel am aufgebauten Gerüst schwierig zu entdecken gewesen. Ausserdem habe das Gerüst vor dem Unfall schon monatelang auf der Baustelle gestanden. Die Mängel hätten also auch erst nachträglich entstanden sein können. 

Dass eine Baugerüst eben nicht einfach hingestellt wird und als fertiges Werk dasteht, wurde im Verlauf der Verhandlung noch deutlicher. «Ein Gerüst wächst und ist immer in Bewegung», sagte der ebenfalls beschuldigte Bauleiter. Leider sei es gang und gäbe, dass am Bau beteiligte Handwerker immer wieder etwas am Gerüst veränderten während der Arbeit. Dabei dürfe einzig und allein der Gerüstbauer so etwas tun.

Der Anwalt des Bauleiters legte dar, dass sowohl Bauherr als auch Bauleitung gar keine Aufsichtspflicht hinsichtlich des Gerüsts hätten. Diese liege ausschliesslich beim Baumeister und beim Gerüstbauer, wenn nicht explizit etwas anderes festgehalten werde. 

Das Urteil steht noch aus.

Vollständiger Bericht in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» zu lesen.

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Daniel Koch, Redaktion March24/Höfe24
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