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Kanton
02.10.2020

Dritter Anlauf für Ausländerstimmrecht

Bild: Internet
Die Schwyzer Katholiken wollen integrierten ausländischen Mitbürgern das Stimm- und Wahlrecht geben.

Die Reformierten kennen es seit der Gründung ihrer Kantonalkirche 1997. Bei den Katholiken scheiterte die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer in kirchlichen Belangen bereits zweimal: 2002 wollte die Römisch-katholische Kantonalkirche dieses Recht einführen. Die in eine Verfassungsreform eingebettete Vorlage scheiterte jedoch – und mit ihr auch die Reform des Organisationsstatuts, wie die Verfassung heisst.

Deshalb wurde das Anliegen bei der Teilrevision des Organisationsstatuts 2015 weggelassen, um diese nicht zu belasten. Bereits damals wurde klar kommuniziert, dass das Ausländerstimmrecht zu einem späteren Zeitpunkt auf die Traktandenliste kommt.

Niederlassungsbewilligung C

Den Anstoss gaben Kantonskirchenrat Urs Heini, Schwyz, und Mitunterzeichner mit einer Motion, welche im Mai 2018 eingereicht und ein Jahr später vom Kantonskirchenrat einstimmig erheblich erklärt wurde. Der kantonale Kirchenvorstand unterbreitete die Vorlage im vergangenen Mai dem Kantonskirchenrat (Kirchenparlament). Nun liegt die Stellungnahme der vorberatenden Spezialkommission vor, welche einstimmig Eintreten beantragt.

Falls das Geschäft in der vorgelegten Form durchgeht, werden Mitglieder der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde ohne Schweizer Bürgerrecht stimm- und wahlberechtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein. «Damit wird dem vielfach gewünschten Erfordernis der Integration Rechnung getragen, nebst den zumindest minimalen Sprachkenntnissen», begründet die Kommission diese Einschränkung. Damit werde eine Regelung eingeführt, welche für die Nachführung der Stammregister der Kirchgemeinden praktikabel sei.

Wahrscheinlich keine Urnen-Abstimmung

Die Zustimmung des Kirchenparlaments dürfte eine Formsache sein. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. An der Urne wird nur abgestimmt, wenn mindestens fünf Kirchgemeinden oder 700 Stimmberechtigte dies verlangen oder wenn der Kantonskirchenrat dies beschliesst. Damit erspare man den Kirchgemeinden die hohen Kosten, welche bei einer Urnenabstimmung entstehen würden, heisst es in der Stellungnahme.

An der nächsten Session des römisch-katholischen Kantonskirchenrates vom 23. Oktober wird ausserdem über den Finanzausgleich 2021, wo über eine Million Franken von den reichen zu den ärmeren Kirchgemeinden transferiert wird, sowie über das Budget 2021 befunden.

von Franz Steinegger
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