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Kanton
12.09.2020

Bald keine «Wahl-Päckli» mehr?

Das aktuelle Regierungsratsbild: Auch bei den Wahlen in diesem Frühling nahmen sich die zwei FDP- und die drei SVP-Kandidierenden gegenseitig auf die Wahlliste. Sie belegten denn auch resultatmässig die fünf ersten Plätze. (Bild: zvg)
Das aktuelle Regierungsratsbild: Auch bei den Wahlen in diesem Frühling nahmen sich die zwei FDP- und die drei SVP-Kandidierenden gegenseitig auf die Wahlliste. Sie belegten denn auch resultatmässig die fünf ersten Plätze. (Bild: zvg) Bild: zvg
Für die Änderung des Wahlgesetzes schlägt die Regierung «vertiefte Abklärungen» vor.

Begeisterung tönt anders, aber immerhin: Der SchwyzerRegierungsrat will prüfen, ob er das Wahlgesetz entsprechend ändern will, damit künftig keine sogenannten «Wahl-Päckli» mehr möglich sind.

Man nennt es offiziell «Listendeckelung», im Volksmund wurde das Verfahren als «Päckli» oder «Päcklipolitik» bekannt. Bei den Regierungsratswahlen war es die letzten beiden Male üblich: Die FDP nahm die SVP-Kandidaten auf ihre Liste und umgekehrt. Die Folge: Bei den Wahlergebnissen schwangen die Kandidierenden dieser beiden Parteien obenaus. Und auch bei den Ständeratswahlen trat im letzten Herbst das Unikum auf, dass die SP den CVP-Kandidaten auf ihre Liste nahm, beim zweiten Wahlgang gar nur den CVP-Kandidaten Othmar Reichmuth, der letztlich dann auch gewählt wurde.

Einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlgesetz hat das Transparenzgesetz, welches mit den «wilden Listen» aufräumen wird, dass aber noch beim Bundesgerichtzur Beurteilung liegt.

«Blindes Vertrauen» trifft nicht zu

Die von den Motionären getroffene Annahme, dass die Stimmbürger die vorgeschlagenen Wahlzettel unverändert einlegen und so den Vorschlägen der Parteien-Vertreter «blind vertrauen », treffe nicht zu, schreibt die Regierung. Sonst «wäre die Anzahl der Stimmen der einzelnen Kandidaten auf derselben Liste identisch.»

Stefan Grüter, Redaktion March24/Höfe24
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