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Kanton
07.09.2020

Vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen

Dem Landwirte-Ehepaarwar Tierquälerei vorgeworfen worden, weil sie ein Kalb, das nicht mehr trinken wollte und apathisch war, nach einem ersten Tierarztbesuch mehrere Tage seinem Schicksal überliessen. (Symbolbild: Archiv)
Dem Landwirte-Ehepaarwar Tierquälerei vorgeworfen worden, weil sie ein Kalb, das nicht mehr trinken wollte und apathisch war, nach einem ersten Tierarztbesuch mehrere Tage seinem Schicksal überliessen. (Symbolbild: Archiv) Bild: Pixabay/zvg
Das Kantonsgericht bestätigte den Freispruch des Bezirksgerichts Schwyz für eine Bäuerin, das Verfahren gegen ihren Mann wurde wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

Zwei Tierschutzkontrollen sorgten auf einem Mastkälberbetrieb in Innerschwyz im Jahr 2017 mächtig für Ärger. Dem Landwirte-Ehepaar warfen die Kontrolleure Tierquälerei vor. Sie hätten ein Kalb, das nicht mehr saufen wollte und apathisch war, nach einem ersten Tierarztbesuch mehrere Tage seinem Schicksal überlassen, bis es schliesslich eingeschläfert werden musste.

Zudem warfen die Kontrolleure den Bauern vor, einige Kälber hätten eine gewisse Zeit lang keinen Zugang zu Raufutter und Wasser gehabt, und die Liegefläche sei nicht genügend eingestreut gewesen. Zwei Kleinkälber hätten sie unerlaubterweise angebunden gehabt. Damit hätten sie gegen die Tierschutzvorschriften verstossen. Schliesslich hätten sie ein verstorbenes Kalb nicht innerhalb der erforderlichen Frist aus der Tierdatenbank gelöscht. Und letztlich bemängelten die Kontrolleure, dass bei einem Weidestall ein Abgrund auf dem Weg der Tiere nicht abgeschirmt worden sei.

Busse stark reduziert

Das Bezirksgericht Schwyz sprach die beiden Beschuldigten erstinstanzlich im Hauptanklagepunkt der Tierquälerei frei. Es verurteilte aber beide wegen Übertretungen gegen die Tierschutzvorschriften zu Bussen von gesamthaft 2'700 Franken. Da die Landwirte Berufung einreichten, landete der Fall vor dem Kantonsgericht. Dort erneuerte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung die Anklage wegen Tierquälerei.

Vor dem Kantonsgericht erschien nur noch die 59-jährige Landwirtin. Ihr 73-jähriger Mann ist in der Zwischenzeit derart stark erkrankt, dass er geistig nicht mehr ansprechbar und deshalb dauernd verhandlungsunfähig ist. Die Frau wehrte sich gegen den Vorwurf der Tierquälerei. «Die Tiergesundheit ist doch in unserem Interesse. Wir haben immer gut geschaut zu den Tieren. Wir sind keine Tierquäler.» Dem kranken Kalb sei es nach dem ersten Tierarztbesuch zuerst besser gegangen. Dann habe sich sein Gesundheitszustand aber wieder verschlimmert, so dass es dann sofort eingeschläfert wurde. Selbst der Tierarzt hatte ausgesagt, dass solche Krankheitsverläufe eintreten könnten.

Auch gegen die anderen Vorwürfe wehrte sie sich. Die Kälber hätten immer genügend zu trinken gehabt, entweder Milch oder Wasser. Die Kontrolleure, mit denen vor allem der Landwirt ein sehr angespanntes Verhältnis hatte, seien zu einem Zeitpunkt gekommen, als der Bauer am Säubern des Stalls gewesen sei und sich kurzzeitig nicht gerade im Stall aufhielt. «Die Kontrolleure wollten ein Exempel statuieren und den Landwirt in die Pfanne hauen», sagte der Verteidiger der Frau.

Wie schon das Bezirksgericht sprach auch das Kantonsgericht die Frau vom Vorwurf der Tierquälerei frei. Entgegen der Vorinstanz sprach das Gericht die Landwirtin zudem von einigen Übertretungen gegen die Tierschutzvorschriften frei. Wegen der übrigen Tatbestände (Wasser-, Raufutter- und Einstreuemangel) bestrafte das Gericht die Frau zu einer Busse von lediglich noch 800 Franken. Das Verfahren gegen den Mann wurde wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

Ruggero Vercellone
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