Die heute 48-jährige Kroatin arbeitete im Haushalt eines Ehepaares mit zwei Kindern im Bezirk Höfe. Sie war als Nanny angestellt und kümmerte sich nebst dem Haushalt um die zwei Söhne, einen Zweijährigen und einen Säugling. Ihre Anstellung, für die sie mit 800 Euro monatlich entschädigt wurde, war illegal, weil sie weder angemeldet war noch über eine Arbeitsbewilligung verfügte.
Am 18. April 2019, während die Mutter im Ausland einkaufte, passierte der Nanny ein Missgeschick. Der 24 Tage alte Säuglingentglitt ihr und stürzte rund 27 cm tief aufs Kinderbett. Dabei schlug er mit dem Kopf auf die Querstange seines Bettchens auf. Sie habe sofort kontrolliert, ob das Baby verletzt sei und habe nichts feststellenkönnen, sagte die Nanny. Deshalb habe sie es schlafen lassen und der Mutter nach deren Rückkehr nichts vom Vorfall erzählt.
Weil das Baby mehrmals erbrach, oft weinte und ein Hämatom am Bein aufwies, machte sich die Mutter Sorgen. Am Abend gingen die Eltern mit dem Baby ins Kinderspital, wo eine Hirnhautblutung und ein Schädelbruch festgestellt wurden. Der Säugling blieb mehrere Tage hospitalisiert, erholte sich aber und ist heute gesund.
Das Verhalten war das Problem
Das Strafgericht verurteilte die Nanny wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen illegaler Erwerbstätigkeit zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 1350 Franken. Zudem wurde die heute im Ausland lebende Frau für drei Jahre des Landes verwiesen. Und ihr wurden die Verfahrenskosten auferlegt.
Das Gericht hielt fest, dass die Nanny zumindest der Mutter den Vorfall sofort hätte melden müssen. Sie habe ja selbst mitbekommen, dass das Baby weinte und sich erbrach. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.