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Kanton
21.08.2020

Ohne Einverständnis der Eltern keine Fotos

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Lehrerinnen und Lehrer haben Anfang Schuljahr viel zu tun. Sie müssen auch eine Einverständniserklärung von den Eltern einfordern. Dabei geht es um den Datenschutz zum Wohl der Kinder.

Erinnern Sie sich, wie oft Sie früher in der Zeitung Kinderbilder aus dem schulischen Umfeld gesehen haben? Schulreisen, Sporttage, Kinderflohmärkte, erster Schultag? Damit ist es längst vorbei. Der Datenschutz hat sich seit einigen Jahren in den Schulen durchgesetzt. Diese Vorgaben – über Sinn und Unsinn könnte man diskutieren – verhindern beispielsweise spontane Fotos am ersten Schultag. 

Dieses Jahr erreichten unsere -Zeitung dennoch einige Fotos. Nach dem entsprechenden Aufruf er-reichten uns auch Leserfotos von Schulklassen. Nach deren Veröffentlichung haben Lehrkräfte allerdings reklamiert: Denn gemäss Datenschutzvorgaben hätten alle Eltern der abgebildeten Kinder und auch die abgebildete Lehrperson ihr Einverständnis für diese Veröffentlichung geben müssen. 

Merkblatt gibt Richtung vor 

Weshalb ist das so? Wer das «Merkblatt – Datenschutz an Schulen» liest, versteht. Auf 10 Seiten ist geregelt, wie die Lehrerschaft mit den Daten ihrer Schülerinnen und Schüler umzugehen hat. Sinn und Zweck sind, einfach gesagt, Kinder gegen Datenmissbrauch zu schützen. 

Allerdings lassen die Vorgaben der Datenschutzbeauftragten auch Spielraum, denn zum Umgang explizit mit einer Publikation von Fotos in den Zeitungen ist nichts vorgegeben. Man kann jedoch das Handling aus dem Merkblatt ableiten. 

So haben wir bei Schulleitungen nachgefragt, wie sie die Datensicherheit im Umgang mit der Öffentlichkeit handhaben. Im Grossen und Ganzen geschieht dies in ähnlicher Art und Weise.

Um den gläsernen Menschen zu verhindern

Ferner ist im Merkblatt festgehalten, dass es den Schulen nach wie vor gestattet ist, für die schulische Arbeit relevante Daten zu erheben und zu notieren; bei nicht mehr Gebrauch sind sie aber zu löschen. So ist es etwa nicht gestattet, einen Ordner pro Schulklasse zu erstellen. Vielmehr müssen die Informationen bei jedem einzelnen Schüler gespeichert sein und dürfen nur bei Bedarf gelesen werden. Noten, Beurteilungen oder Berichte von Lehrpersonen zuhanden von Schuldiensten sind nicht per E-Mail – da der Versand nicht sicher ist – sondern per Post zu versenden. Zur Nutzung von Computern etwa gehört, dass diese mit der sogenannten Timeout-
Session versehen werden, wo man sich bereits nach kurzer Abwesenheit neu einloggen muss. 

Johanna Mächler, March24
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