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Kanton
11.08.2020
11.08.2020 08:57 Uhr

Ohne Bewilligung in der March

Bild: unsplash
Vier Ausländer erhielten von der Staatsanwaltschaft March einen Strafbefehl, weil sie ohne Visum oder Arbeitsbewilligung in der Schweiz waren.

Der 29-jährige Labortechnologe aus Afrika reiste am 18. März dieses Jahres ohne Reisepapiere oder Visum mit dem Zug von Frankreich nach Basel. Sein Ziel war, von hier weiter nach Italien zu reisen. Er wurde um 17.40 Uhr in Lachen verhaftet und zum Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg gebracht. Der 29-Jährige wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken bestraft, wovon ein Tagessatz aufgrund bereits erstandener Haft als geleistet gilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Verfahrenskosten von 1220 Franken muss er bezahlen.

Der 23-jährige Kosovare reiste am 31. März von Slowenien über Österreich via Deutschland in die Schweiz ein, er wollte hier Verwandte besuchen. Der junge Mann logierte bei seinem Cousin im Aargau und arbeitete am 7. und 8. April als Reinigungshilfe. Er fungierte als Handlanger seines Cousins und reinigte Fensterscheiben. Bei einer Kontrolle in Galgenen stellte sich heraus, dass der Kosovare (vorerst) ohne Vereinbarung über eine Entlöhnung für die Märchler Reinigungsfirma arbeitete, obwohl er nicht über eine entsprechende Arbeitsbewilligung für die Schweiz verfügte.

Gebüsst wird nicht nur die Firma, sondern auch der junge Mann, der 450 Fr. bezahlen muss. Die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken wird aufgeschoben und auf eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt. Zwei Tagessätze hat er durch die Haft bereits geleistet. Bezahlt er die Busse nicht, muss er für 15 Tage ins Gefängnis. Hinzu kommen auch Verfahrenskosten von 1520 Franken.

Rechtswidrig in der March aufgehalten hat sich auch ein 26-jähriger Serbe, der am 15. Januar mit dem Flugzeug nach Zürich gereist ist und sich bis zum 24. April in der Region St. Gallen aufhielt, davon acht Tage rechtswidrig. Zudem arbeitete er am 22. und 24. April als Storenmonteur auf einer Baustelle in Lachen für einen Lohn von 80 Franken pro Tag. Der Serbe muss eine Busse von 1050 Franken bezahlen, sonst muss er für 35 Tage ins Gefängnis. Die Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Fr. wird aufgeschoben und auf eine Probezeit von vier Jahren festgesetzt. Zwei Tagessätze hat er bereits geleistet. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 2810 Franken.

Eine Bosnierin arbeitete im Mai 2019 ohne Arbeitsbewilligung auf einer Baustelle in Wangen als Reinigungshilfe. Gebüsst wird nicht nur sie, sondern auch ihr Chef, der sie nach der Arbeitsbewilligung hätte fragen müssen. Der 44-Jährige wird mit einer Busse von 900 Franken und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 180 Franken bestraft, deren Vollzug verschoben wird. Die Verfahrenskosten betragen 1220 Franken.

Anouk Arbenz, Redaktion March24/Höfe24
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