Schwyzer Berufs- und Mittelschüler können durchatmen
Der Kanton Luzern führt nach den Sommerferien an Gymnasien und Berufsschulen eine Maskenpflicht in Klassenzimmern ein. Das berichtete SRF am Montagnachmittag. Aktuell kennt neben Luzern einzig noch der Kanton Jura eine solche Regelung. Laut SRF diskutieren allerdings bereits weitere Kantone das Maskenobligatorium. Es sind dies Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Baselland, Obwalden, Freiburg, Neuenburg und Wallis.
Im Kanton Schwyz will das Amt für Mittel- und Hochschulen von einer solchen Praxis aber nichts wissen. «Eine allgemeine Maskentragepflicht ist unseres Erachtens an Mittelschulen keine sinnvolle Schutzmassnahme, weil der Präsenzunterricht dadurch stark erschwert beziehungsweise fast verunmöglicht wird», winkt
Kuno Blum, Amtsvorsteher Mittel- und Hochschulen des Kantons Schwyz, entschlossen ab. Diesen Tenor unterstrich bereits eine Anfang Juli vom Bildungsdepartement veröffentlichte Medienmitteilung. Laut ihr sollten die rund 5100 Schwyzer Mittel- und Berufsschüler «nach den Sommerferien möglichst im Normalbetrieb» unterrichtet werden.
Maskenpflicht in Eigenregie wäre «nicht statthaft»
«Nach den Sommerferien ist die Aufnahme des Schulbetriebs auf allen Stufen im Vollbetrieb geplant», bestätigt Blum. Vorbehalten blieben dabei jedoch «weitergehende Massnahmen», falls die Entwicklung der Corona-Pandemie diese denn nötig machen sollte. Konkreter wird Blum hier nicht. Somit bleibt offen, welche Einschränkungen damit genau gemeint sind und ab wann diese angezeigt wären.
Die Schulen selbst haben jedoch einen gewissen Spielraum, was die Regelungen in Klassenzimmern und auf Pausenplätzen angeht. So könnten die Bildungsstätten theoretisch in Eigenregie vorpreschen und die Maske trotzdem zur Pflicht machen: «Gegen die Anordnung einer Maskenpflicht in spezifischen Situationen gibt es keine Einwände», sagt Blum. Dennoch: «Eine allgemeine Maskenpflicht durchzusetzen, wenn es vom Kanton nicht festgelegt ist, widerspricht einem einheitlichen Vorgehen und wäre deshalb meines Erachtens nicht statthaft», urteilt der Amtsvorsteher.