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Kanton
17.07.2020

Bitte auf den Wanderwegen bleiben!

Bild: pp
Freizeitaktivitäten wie das Wandern und Biken sind beliebt. Was gut ist für den Menschen, ist nicht immer auch gut für die Natur. Landschaften und Naturräumen geraten laut Umweltdepartement zunehmend unter Druck.

Nicht erst seit der Coronakrise bewegen sich viele Schweizer vermehrt draussen in der Natur. Schon davor waren Wandern, Velofahren und andere Freizeitaktivitäten, die draussen stattfinden, wieder stark im Aufkommen. Die Corona-Krise hat diesen Trend noch verstärkt, da Bewegung im Freien während des Lockdowns ein besonders wünschenswerter Ausgleich darstellte. Das Umweltdepartement des Kantons Schwyz macht sich jetzt Sorgen, dass sich der Dichtestress von der Siedlung in die Natur verlagert. «Natürliche, ungestörte Lebensräume für Tiere und Pflanzen geraten in Bedrängnis», sagt Markus Köchli, Leiter Fachbereich Langsamverkehr des Kantons Schwyz.  Freizeitaktivitäten zu Land, zu Wasser und in der Luft fänden inzwischen flächendeckend und zeitlich unbegrenzt statt. Der Umstand, dass viele Schwyzerinnen und Schwyzer während der Somerferien hier bleiben, dürfte die Problematik noch akzentuieren. 

Regeln sollen helfen

Aus diesem Grund sei es wichtig, dass die Bevölkerung die allgemeinen Verhaltensregeln in der Natur einhalte und allgemein Rücksicht und Respekt an den Tag lege. Sonst würden die noch vorhanden Lebensräume an Qualität verlieren, mahnt das Umweltdepartement. Im Kanton Schwyz sind im Wald und im Offenland Vorranggebiete für Freizeit und Erholung genau festgelegt und geeignete Wege markiert. 

Jagdbanngebiete wie der Mythen und der Silbern-Jägern-Bödmerenwald sowie Naturschutzgebiete wie der Frauenwinkel in Pfäffikon, die Ibergeregg oder Sägel und Schutt am Lauerzersee sind beliebte Ausflugsziele im Kanton Schwyz. Sie sind jedoch in erster Linie Wildtier- und Naturschutzgebiete mit dem Zweck, Tiere und Pflanzen vor Störungen und Trittschäden zu schützen sowie ihre Lebensräume zu erhalten. Darum sollten sich Wanderer, Jogger und Biker an die geltenden Vorschriften halten. «Insbesondere das Weggebot und die Leinenpflicht sind zu befolgen», so Köchli. 

Bild: aa
Redaktion Höfe24
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