Im letzten Jahr erreichten die Verurteilungen von erwachsenen Personen nach Artikeln des Strafgesetzbuches im Kanton Schwyz einen Tiefststand. Weniger Verurteilungen gab es zuletzt im Jahr 2010 (243), 2019 waren es 275, 25 weniger als im Jahr 2018 und über 100 weniger als beispielsweise im Jahr 2012 (381). Dies zeigen Zahlen des Bundesamts für Statistik.
Bestraft wurde im letzten Jahr vor allem wegen Vermögensdelikten (132), wobei der Diebstahl (61) in diesem Bereich das häufigste Delikt war, gefolgt von Sachbeschädigung (36) und Betrug (16).
Wegen zu losen Mundwerks kann es ebenfalls schnell eine Strafe absetzen. Beschimpfung (29) und Ehrverletzung sowie üble Nachrede (5) sind Straftatbestände, die gleichwohl häufig geahndet werden müssen. Das gleiche gilt für den Hausfriedensbruch mit 42 Verurteilungen, Drohung (17) und Nötigung (9).
Kapitalverbrechen wurden im Kanton Schwyz im letzten Jahr wenige verübt – es gab je eine Verurteilung wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung. Sexualdelikte sind eher selten.
Kaum Landesverweisungen
Seit dem Jahr 2017 ist auch die Landesverweisung eine strafrechtliche Massnahme. Das Gericht ordnet einen obligatorischen Landesverweis für die Dauer von 5 bis 15 Jahren an, wenn eine ausländische Person wegen bestimmter Delikte verurteilt wurde. Nur bei schweren Härtefällen kann davon abgesehen werden. Im Kanton Schwyz wurden im letzten Jahr vier Personen ausländischer Herkunft infolge eines Strafurteils des Landes verwiesen, 2018 waren es zwei Personen und 2017 eine Person.
Neben den üblichen Delikten kommt es immer auch zu «exotischeren» Straftaten. So wurden im letzten Jahr zwei Erwachsene wegen Zechprellerei verurteilt. Auch wegen Störung des Totenfriedens musste im letzten Jahr eine Person belangt werden. Ein äusserst seltenes Delikt, wurde im Kanton Schwyz seit 1984 sonst noch niemand dafür verurteilt.