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08.01.2022
07.01.2022 15:55 Uhr

Drogentote: Freund freigesprochen

Bild: pixabay.com
2019 starb eine Frau in der Wohnung ihres Freundes in Rüti ZH an einer Überdosis Heroin. Der Mann wurde angeklagt, weil er ihr zu spät geholfen habe. Nun wurde der Mann wegen Zweifeln freigesprochen.

Im März 2019 trafen die Helfer des Rettungsdienstes in einer Wohnung in Rüti ZH ein, doch es war bereits zu spät: Es konnte nur noch der Tod der 27-jährigen Frau festgestellt werden.

Untersuchungen haben ergeben, dass die Frau an einer Überdosis Diaphin gestorben war, einem pharmazeutischen Heroin, das Schwerstabhängigen unter strengen Kontrollen verschrieben wird mit dem Ziel einer Drogenabstinenz.

10 Monate Gefängnis gefordert

In der Wohnung befand sich auch der Freund der Verstorbenen – ebenfalls Konsument von Rauschgift. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass er früher hätte Hilfe holen müssen. Er habe abgewartet und erst später den Rettungsdienst gerufen. Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Monate Gefängnis und eine Busse.

Wie der Beschuldigte am 4. Januar 2022 vor Gericht aussagte, habe die Freundin am Morgen Mühe mit Atmen gehabt. Auf seine Frage, ob sie etwas genommen habe, habe sie verneint.

Als sich ihr Zustand nicht besserte, habe er den Rettungsdienst rufen wollen. Doch die Freundin habe mehrmals deutlich gesagt, dass das nicht nötig sei. Er habe sich permanent um sie gekümmert. Als sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei, habe er den Notruf alarmiert.

Freispruch wegen Zweifeln

Der heute 31-jährige Mann habe die Frau über alles geliebt. Er sei zurück auf dem Weg ins normale Leben und gemäss seinen Angaben drogenfrei. Gemäss Verteidiger habe ihm die Anklage schwer zugesetzt. Die Frau habe immer wieder gute Phasen gehabt. Darum sei es für ihn schwierig gewesen, zu erkennen, wie ihr Gesundheitszustand war.

Die Richterin konnte sich zwar nur schwer vorstellen, dass er nicht gewusst habe, dass die Freundin auf einem Trip war. Doch wie er die Frau betreut habe, als es ihr schlecht ging, sei angemessen gewesen. Da es nicht möglich war, dem Angeklagten nachzuweisen, dass er den lebensgefährlichen Zustand der Freundin erkannt hatte, hat das Bezirksgericht Hinwil den Mann freigesprochen.

Zürioberland24
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