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30.12.2021

Auf Hund und Velofahrer abgesehen

Bild: unsplash.com
Ein Höfner Landwirt muss aufgrund von zwei Ereignissen, die sich in den Höfen abgespielt haben, eine saftige Geldstrafe bezahlen.

Vorsätzliche Tierquälerei sowie vorsätzliche grobe und fahrlässige einfache Verletzung der Verkehrsregeln: Aufgrund dieser Vergehen wird ein Höfner Landwirt mit 110 Tagessätzen zu 45 Franken bestraft. Hinzu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 1700 Franken. Sowohl Busse als auch die Geldstrafe muss er bezahlen, sonst drohen ihm 113 Tage Gefängnis. Die Strafe ist hart, doch sein Vorgehen scheint ebenso kaltblütig gewesen zu sein. Beide Ereignisse geschahen im Oktober 2019.

Hund mit Absicht überfahren, Velofahrer zum Stürzen gebracht

Am 4. Oktober überfuhr der Landwirt wissentlich und willentlich einen freilaufenden Hund, der sich in der Mitte der Fahrbahn befand. Den verletzten Hund liess er dann winselnd auf der Strasse liegen. Am 20. Oktober war er erneut mit dem Auto unterwegs, und zwar auf der Einsiedlerstrasse Richtung Pfäffikon. Vor ihm fuhr ein Velofahrer ebenfalls auf der Strasse. Statt diesen mit Abstand zu überholen, fuhr er so nahe an den Velofahrer heran, dass dieser mit Nachdruck an den Aussenspiegel klopfte, um auf sich aufmerksam zu machen. Dadurch ging der Spiegel kaputt. Eventuell hat dies den Landwirten noch provoziert, jedenfalls bog dieser ausgerechnet dann ab, als der Velofahrer noch auf Höhe der Beifahrertüre war. Durch das Manöver kollidierte der Velofahrer mit dem Auto und stürzte zu Boden.

Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24
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